Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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B.) Des Departements der Finanzen: 
Des Bergraths. 
Den Verkauf des Vich-Salzes betreffend. 
Da Seine Köbnigliche Majestät 
durch ein höchstes Dekret vom 7. d. M. 
zu genehmigen geruht haben, daß zum 
Vortheil der Viehzucht der Ankauf des 
auf den Königl. Salinen erzeugten Vieh- 
Salzes auch in den, von denselben entfern- 
teren Gegenden erleichtert, und deshalb 
für die Zukunft hinsichtlich des Verkaufs 
dieses Erzeugnisses eine angemessene Ein- 
richtung getroffen werde; so werden nach 
Maßgabe dieses höchsten Befehls die be- 
treffenden Königl. Behdrden mit Vollzics 
hung folgender Verfügungen beauftragt, 
und solche hiemit zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht: 
1.) Der allgemeine Preis für sämtliches 
auf den Königl. Salinen erzeugte 
Viehsalz wird für die Zukunft vor- 
läufig, und bis der vermehrte Gewinn 
desselben eine anderwärtige Bestim- 
mung zuläßt, auf?: fl. 50 kr. für den 
Centner, oder 17 Kreuzer für das 
Pfund festgesehbt. Für diesen Preis 
wird dasselbe auf den Salinen Hall, 
Friderichshall, Elemenshall, Schwen- 
ningen und Sulz an diejenigen In- 
länder, welche sich mit obrigkeitlichen 
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O. 
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Zeugnissen, daß sie Viehhalter sepen, 
ausweisen, in jeder beliebigen Quan- 
tität, jedoch nicht unter Einem Cenr- 
ner, aus freier Hand abgegeben. Der 
Werth der Fässer, wenn die Käufer 
solche verlangen, ist denselben beson- 
ders aufzurechnen. 
f) Daojenige Erzeugniß, welches auf 
solche Weise bei den Salinen nicht ver- 
kauft wird, ist an die Faktorien der 
entsernteren Oberämter zu versenden, 
bei welchen von Seite der Viehhalter 
Nachfrage einkommt. 
Der Faktor, welcher nach Verhältniß 
dieser Nachfragen eine Anzahl Fässer 
bei dem Salz-Inspektor der Saline 
bestellt, gibt das Vieh-Salz Faßweise 
an die sich meldenden Viehhalter, so 
wie an die von den Oberämtern auf- 
zustellenden Verschleußer in dem all- 
gemeinen Verkaufs-Preise ab, zu 
welchem jedoch noch der Aufwand der 
Saline für Verpackungs-Kosten, 
Fuhrlohn und Speditions-Gebühr 
geschlagen wird. 
)AUm diesen Aufwand auszumitteln, 
hat der Faktor, wenn ihm von dem
	        
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