Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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le, von Brettach, O. A. Weinsberg, 
wegen ehebrecherischen Concubinats, Fäl- 
schung öffentlicher Urkunden, und Lügen 
vor Grricht, neben Bezahlung ihrer 
eigenen Arrest= und Azungs-Kosten zu 
sechsmonatlicher guchthausstrafe ver- 
urtheilt, das Erkenntniß über die Unter- 
suchungs-Kosten aber noch ausgesetzt. 
An demselben Tage wurde: 
24. gegen Chrisitan Holzwarth, Son- 
nenwirth von Frankenbach, O. A. Heil- 
bronn, wegen mit topischem Incest ver- 
bundenen Ehebruchs, neben Bezahlung 
der Halste der Untersuchungs-Kosten 
eine Festungsstrase von drei Monaten 
und ach; Tagen; 
15. gegen die bei dem O. A. Gerichte Leon- 
berg in Untersuchung gekommene Catha- 
rine Veit, von Nozingen, O. A. Kirch- 
heim, wegen verschuldeter hülfloser Ge- 
burt, dritter Scortation und wiederhol- 
ten Vagirens, neben der Verbindlich- 
keit zu Bezahlung sämtlicher Kosten eine 
viermonatliche Zuchthausstrafe; 
26. auf die von dem O. A. Gerichte Cann- 
stadt gepflogene Untersuchung: 
a) gegen Georg Klinger, von Wüsten- 
roth, O. A. Weinsberg, wegen ehebre- 
cherischen Concubinats, neben Bezah- 
lung seiner Arrest-Azungs= und der 
Haälfte der Untersuchungs-Kosten eine 
viermonatliche Festungsstrase, und 
b) gegen dessen Mitschuldige, Regine 
Gottliebin Luik, von Eßlingen, ne- 
ben Zuscheidung der andern Hälfte 
der Untersuchungs-Kosten eine drei 
und einhalbmonatliche Zuchthaus- 
sirafe erkannt. 
Am 2p#. April wurden verur- 
theilt: 
„7. Margarethe Ehret, von Illingen, 
O. A. Maulbronn, wegen fortgesetzten 
Ehebruchs und Lügen vor Gericht, unter 
Aufhebung der ihr unterm 5. Oktober 
1316 wegen dritter Scortation zuerkann- 
ten dreimonatlichen Arbeitsstrafe in 
herrschaftlichen Geschäften zu drei und 
einhalbmonatlicher Zuchthausstrafe 
und zu Bezahlung sämtlicher Unterfu- 
chungs-Kosten; 
28. Caroline Dibert, von Altbach, O. A. 
Eßlingen, wegen wiederholten Vagirens, 
Fälschung einer öffentlichen Urkunde, 
auch wegen respectswidrigen Betragens 
vor Gericht, neben Zuscheidung sämtli- 
cher Kosten zu fünfmonatlicher 
Zuchthausstrafe, und nachheriger En- 
sperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus 
auf die Dauer von drei Monaten. 
Am 2g. April wurde: 
29. Jakob Friedrich Kenner, Schultheiß 
von Riedern, O. A. Eßlingen, wegen
	        
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