Nr. 81. 1073
Militärtransporte, die Einstellung von Privatgüterwagen in den Wagenpark, die Uberlassung
bahneigener Wagen an Private oder andere Eisenbahnverwaltungen, die grundsätzliche Regelung
des Güterwagenverkehrs mit anderen Eisenbahnverwaltungen und die Vertretung der
Staatseisenbahnverwaltung in den Güterwagenverbänden nach näherer Anordnung des Staatsministeriums
für Verkehrsangelegenheiten, die Überwachung der Geschäfte der Hauptwagenverteilung
und der Ausgleich unter den Hauptverteilungsstellen.
12. Die Abrechnung mit der Postverwaltung über die Vergütung für Stellung und
Beförderung der Postwagen und Postbeiwagen.
13. Soweit nicht das Personalamt zuständig ist, die Behandlung der gemeinsamen
militärischen Angelegenheiten und die Vertretung der Staatseisenbahnverwaltung gegenüber
der Militärverwaltung und den übrigen deutschen Eisenbahnverwaltungen; die Abstellung des
Bahnbevollmächtigten. · ·
14. Die Behandlung der Gebühren für die auf Militärfahrscheine abgefertigten Militär—
transporte und die Abrechnung hierüber mit anderen Eisenbahnverwaltungen.
15. Die Genehmigung zur Anbringung von Automaten und Plakaten in den Eisen—
bahnzügen und zur unentgeltlichen Abgabe von Preßerzeugnissen an Reisende.
16. Die Herstellung der Gesamtübersicht über die Zugführer- und Schaffnerkurse.
17. Die Aufnahme, Verwendung und Entlassung der Dienstfrauen; die Aufstellung
der Fahrkurse für dieselben.
18. Die Verwaltung der bahneigenen Pflanzgärten.
5) 8 3 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
c) der Eisenbahundirektion Nürnberg:
1. Die Verwaltung des Ludwig-Kanals.
2. Die Bearbeitung der Tarife und der Bestimmungen über die Benützung des
Ludwig-Kanals.
3. Die Erledigung von Ansprüchen auf Erstattung von Personenfahrgeldern aus der
Benützung von Vereinsfahrscheinheften, die von der Ausgabestelle in Nürnberg über bayerische
Staatseisenbahnstrecken rechts des Rheins ausgestellt worden sind.
Dann für das ganze Verwaltungsgebiet:
4. Die Vertretung der übrigen Eisenbahndirektionen im Ausschusse des deutschen Eisen—
bahnverkehrsverbandes gemeinsam mit der Eisenbahndirektion München.
5. Die Bearbeitung der allgemeinen Abfertigungsvorschriften mit Ausnahme der Be—
stimmungen über den Güterwagendienst, das Desinfektionswesen und das Zollabfertigungswesen.
6. Die Verwaltung des Eisenbahnmuseums.