Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  81.  1073

Militärtransporte,  die  Einstellung  von  Privatgüterwagen  in  den  Wagenpark,  die  Uberlassung
bahneigener  Wagen  an  Private  oder  andere  Eisenbahnverwaltungen,  die  grundsätzliche  Regelung
  des  Güterwagenverkehrs  mit  anderen  Eisenbahnverwaltungen  und  die  Vertretung  der
Staatseisenbahnverwaltung  in  den  Güterwagenverbänden  nach  näherer  Anordnung  des  Staatsministeriums
  für  Verkehrsangelegenheiten,  die  Überwachung  der  Geschäfte  der  Hauptwagenverteilung
  und  der  Ausgleich  unter  den  Hauptverteilungsstellen.

12.  Die  Abrechnung  mit  der  Postverwaltung  über  die  Vergütung  für  Stellung  und
Beförderung  der  Postwagen  und  Postbeiwagen.

13.  Soweit  nicht  das  Personalamt  zuständig  ist,  die  Behandlung  der  gemeinsamen
militärischen  Angelegenheiten  und  die  Vertretung  der  Staatseisenbahnverwaltung  gegenüber
der  Militärverwaltung  und  den  übrigen  deutschen  Eisenbahnverwaltungen;  die  Abstellung  des
Bahnbevollmächtigten.  ·  ·

14.  Die  Behandlung  der  Gebühren  für  die  auf  Militärfahrscheine  abgefertigten  Militär—
transporte  und  die  Abrechnung  hierüber  mit  anderen  Eisenbahnverwaltungen.

15.  Die  Genehmigung  zur  Anbringung  von  Automaten  und  Plakaten  in  den  Eisen—
bahnzügen  und  zur  unentgeltlichen  Abgabe  von  Preßerzeugnissen  an  Reisende.

16.  Die  Herstellung  der  Gesamtübersicht  über  die  Zugführer-  und  Schaffnerkurse.

17.  Die  Aufnahme,  Verwendung  und  Entlassung  der  Dienstfrauen;  die  Aufstellung
der  Fahrkurse  für  dieselben.

18.  Die  Verwaltung  der  bahneigenen  Pflanzgärten.

5)  8  3  Buchstabe  c)  erhält  folgende  Fassung:
c)  der  Eisenbahundirektion  Nürnberg:

1.  Die  Verwaltung  des  Ludwig-Kanals.

2.  Die  Bearbeitung  der  Tarife  und  der  Bestimmungen  über  die  Benützung  des
Ludwig-Kanals.

3.  Die  Erledigung  von  Ansprüchen  auf  Erstattung  von  Personenfahrgeldern  aus  der
Benützung  von  Vereinsfahrscheinheften,  die  von  der  Ausgabestelle  in  Nürnberg  über  bayerische
Staatseisenbahnstrecken  rechts  des  Rheins  ausgestellt  worden  sind.

Dann  für  das  ganze  Verwaltungsgebiet:

4.  Die  Vertretung  der  übrigen  Eisenbahndirektionen  im  Ausschusse  des  deutschen  Eisen—
bahnverkehrsverbandes  gemeinsam  mit  der  Eisenbahndirektion  München.

5.  Die  Bearbeitung  der  allgemeinen  Abfertigungsvorschriften  mit  Ausnahme  der  Be—
stimmungen  über  den  Güterwagendienst,  das  Desinfektionswesen  und  das  Zollabfertigungswesen.

6.  Die  Verwaltung  des  Eisenbahnmuseums.