Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro. 5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Freitag, den 6. Februar 1825. 
Inhbalt. 7 
Könlal. Dekrete. Bewlligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dlenst, Nachrichten. 
Wrfügungen der Departements. Das RKesultat der Concurs: Prüfung der Rechts= Candidaten lm 
Monst December 1825 betreffend. — Die Bestellung von = geprüften Rechts, Candidaten zu Referen- 
daren zwelter Classe. — Die Belobong des Oberamtmanns Stängel in Gmünd wegen selner Verdienste 
us Klnder Beschäftigungs= Anstalten in dlesem Hberamte betreffend. — Anfruf an Eltern nüd Gemein- 
den, zur Benu#zung der im Eßlinger Schullehrer, Semlnar zu eröffnenden Taubstummen- Schule. — 
Termin zur Prüfung für die Aufnahme in die Osfizlers= Bildungs, Anstalt. — Die Erbebunz der Steuer 
von Aktiv. Kupitallen, Besoldungen, Penssonen und Apanagen für das Etats= Jabr. 26 %¾/ betreffend. 
Dleust. Erledigung. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
S. ine Königliche Majestät haben sein Ansuchen die Erlaubniß ertheilt, den 
vermöge gnädigsten Dekrets vom 2. d. M. von des Königs von Preußen Majesiät 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem pen= ihm verliehenen Johanniter-Orden tragen 
sionirten Oberforstmeister v. Bölow auf zu dürfen.
	        
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