2. Ober-Aufsichts-Commission für die Taubstummen= und Blinden-
Anstalt.
Aufruf an Eltern und Gemeinden, zur Venützung der im Eßlinger Schullehrer= Seminar zu erbff-
nenden Taubstummen-Schule.
Der Verordnung vom 2B. Januar v. J.
die Verbreitung eines methodischen Taub-
stummen= und Blinden-Unterrichts be-
treffend, und deren Art. 2. gemäß (Regie-
rungs-Blatt von 1323. Rro. 15.) wird
mit dem Anfange des diesjährigen Lehr-
Curses im Schullehrer-Seminar zu Eßlin-
gen eine bleine Schule einstweilen blos
für Taubstumme erbffnet werden. Es
werden deßhalb diejenigen Eltern und
Gemeinden, welche bildungsfähige taub-
stumme Kinder an dem unentgeldlichen
Unterricht dieser Schule Antheil nehmen
lassen und sie auf ihre Kosten in Eßlingen,
wo sich dazu vielfache Gelegenheit darbie-
tet, zu diesem Zwecke in Verpflegung ge-
ben wollen, hiemit aufgefordert, im Mo-
nat Februar ihre Bitten um Zulassung
solcher Kinder zu der Eßlinger Taubsium-
menschule, welche von denselben Bedingun-
gen und Belegen abhängt, wie sie in der
Verordnung für die Gmünder Anstalt,
Art. 4. und 6. vorgeschrieben sind, bei der
Oberaufsichts = Commission einzureichen.
In jeder Eingabe ist namentlich zu be-
merken, in welchem Kosthaus das Kind
untergebracht und auf wie viele Jahre
es der Schule übergeben werden will.
Das Seminar-Inspebtorat wird jedem,
der sich an dasselbe wendet, fo#r Aus-
mittlung zweckmäßiger und billiger Ver-
pflegung seiner Kinder behilflich seyn.
Stuttgart den :1. Januar 1824.
dl Autel.
C.) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
Leimin zur Prüfung für die Aufnahme in die Offiziers-Bildungs-Anstalt.
Unter Beziehung auf die Bekanntma-
chung vom 7. Januar d. J. (Regierungs-
Blatt Rro. 1.) wird hiemit zur weitern
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
Prüfung derjenigen Jünglinge, welche
sich dieses Jahr um Aufnahme in die
Offiziers = Bildungs = Anstalt melden
wollen,
Dienstag den 16. März
zu Stuttgart beginnen wird.