Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

unterm 25. Oktober 1823 wegen betruͤ- 
gerischen Verkaufs gestohlener Schaafe 
und wegen Vagirens widerihn ergangene 
(S. ges des Reg. Blatts enthaltene) Er- 
kenntniß, unter Verwerfung des in der 
Rekurs-Instanz vorgebrachten Gesuches. 
um eine neue Untersuchung, lediglich be- 
stätigt, auch Rekurrent in die Kosten: 
zweiter Instanz verurthrilt.. 
Den 23. December wurde: 
7 in der Rekurssache des Jeseph Greil#- 
von Ebnat# O.A. Neresheim, das ven: 
dem Gerichtshofe zu Ellwangen unter 
dem 2. September 1623 gegen ihn ge- 
füllte (S. 3:1 des Reg. Blatts einge- 
rückre) Erkenntniß abgeändert, derselbe' 
söofort wegen Nothzuchts-Versuchs und 
Körper-Verletzung neben Verfällung in 
säine-Haft? und Untersachungs-, ferner 
in die durch die Heilung der von ihm: 
verletzten Weibsprrsön verursachten, so' 
wie in die in zweiter Instanz erwach-- 
senen Kosten zu fünfzehnmonatli- 
cher Festungs-Arbeitsstrafe verürtheilt; 
Ezin der. Rekurssache des Schultheißen 
Gottfried Kammenstein, von Eltingen, 
O. A. Leonberg, hinsichtlich des von dem 
Gerichtshofe zu Eßlingen unterm #1. 
September 1823 wider den Angeschul- 
digten wegen Fälschang von Unter- 
psandszetteln gefaͤllten (S. 806 des 
19 
Reg. Blatts enthaltenen) Erke### ges. 
desgleichen 
9. in der Rekurssache denn 
von Hall, hinsichtlich des L###. 
richtshofe zu Ellwangen 101.11 
September 1825 wegen vieren 
stahls und wiederholter Skortarion voier 
ihn gefällten (S. 325 des Reg. B.atts 
enthaltenen) Erkenntnisses, der #ekrntns 
unter Verfällung der Rekurrenten in 
die Kosten zweiter Instanz wegen au- 
gels an einer gegründeten Beschwerde 
verworfen. 
Den 29. December wurde:! 
1v. in der Rekurssache der Barbara Kling, 
von Bühlerthann, O.A. Ellwangen, der 
Reburs gegen das von dem Gerichkeheft 
zu Ellwangen wegen wiederholten Ve- 
ttugs und Vagirens, ferner wegen Ehe- 
bruchs und anderer Vergehen unterm 
16. Oktober 1823 wider sie gefällte (S. 
9r des Reg. Blatts eingerückte) Er- 
kenntniß, wegen Mangels an einer ge- 
grlindeten Beschwerde verworfen, auch 
der Rekurrentin die Bezahlung der Ko- 
sten zweiter Instanz auferlege. 
Den 30. December wurde: 
11. in der Rebkurssache des Stadtriiths, 
Almosen-Pflegers, Waisenrichters und 
Sxital-Controleurs, auch Waisenbe#nr 
Gefäll-Einnehmers Stephan Ziegler,
	        
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