bach in Untersuchung gekommenen Mez-
gerknecht Georg Adam Traub, von
Unterschlechtbach, O. A. Welzheim, we-
gen wiederholten großen und qualificir=
ten Diebstahls, neben Zuscheidung sei-
ner Arrest-Azungs= und sämtlicher Un-
tersuchungs-Kosten, auch des Schadens-
Ersaßes eine einjährige Festunge-
strafe;
19. gegen den gewesenen Gemeinde-Pfleger
Alt Christian Klenk, von Pfaffenho-
fen, O. A. Brackenheim, wegen absicht-
licher durch Fälschungen bewirkter Ver-
deckung des sehr bedeutenden Kassen-
rests seines Amts-Vorgängers, wegen
Unterschlagung dreier Jahrszinse aus
einem heimlich aus der Kasse bezahlten
Cautions -Capital von 200 fl., sodann
wegen kulposen Kassenrests, falscher
Verurkundung und Führung von Neben-
Rechnungen, neben Un fähigkeits-Er-
klärung zu Bekleidung eines öffentli-
chen Amts und Bezahlung sämtlicher
Untersuchungs-Kosten eine fünfmo-
natliche Zuchthausstrafe:
20. gegen den bei dem O. A. Gerichte Lud-
wigsburg in Untersuchung gekommenen
Michael Maile, von Abtsgmänd,
OH.A. Aalen, wegen Hausdiebstahle,
kleinen Betrugs und Unterschlagung,
sodann wegen Vagirens und Lügen vor
Gericht, neben dem Ersahe des Schadens
und Bezahlung der Haft= und Un#er-
suchungs-Kosten eine fünfmonatliche
Festungsstrafe erkannt.
Am :33. December wurden ver-
urtheilt:
a#, der bei dem O.A.Gericht Heilbronn
in Untersuchung gekommene Johann
Bek, von Laibach, wegen gewerbsmea-
giger Betrügereien und wiederholten
Vagirens, neben dem Ersaße des Scha-
dens und Bezahlung seiner Arrest-
Azungs= und Untersuchungs-Kosten zu
viermonatlicher Zwangs- Arbeits-
hausstrafe;
a2. Jakob Wagner, von Obereisesheim,
O. A. Heilbronn, wegen wiederholten
Diebstahls, neben dem Ersahe des Ent-
wendeten und Bezahlung seiner Arrest-
Azungs= und sämtlicher Untersuchungs-
Kosten zuneunmonatlicher Festungs-
strafe mit Willkomm und nachheri-
ger Einsperrung in ein Zwangs-Arbeits-
haus auf wenigstens fünf Monatez;
#5. der bei dem O. A. Gerichte Vaihingen
in Untersuchung gekommene Invalid
und kassirte Wald-Streifer Johann
Georg Fuchs, von Horrheim, wegen
grober Injurien, und wiederholten un-
gebührlichen Betragens vor Gericht,
neben der am 13. November 18-:3 ge-