Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

gen ihn erkannten achtmonatlichen Fe- 
stungsstrafe zu einer weitern vierze- 
hentaͤgigen Festungsstrafe, so wie 
zur Bezahlung der Untersuchungs-Ko- 
sten; 
24. die bei dem Criminalamte Stuttgart 
in Untersuchung gekommene Louise Bar- 
bara Currlin, von Uhlbach, O.A. 
Cannstadt, wegen wiederholten Dieb- 
stahls und verbotenen Eintritts in die 
Residenzstadt Stuttgart, neben Bezah- 
lung ihrer Arrest-Azungs= und der 
Untersuchungs-Kosten zu einjähriger 
Zuchthausstrase mit Willkomm, und 
nachheriger Einsperrung in ein Zwangs- 
Arbeitshaus auf die Dauer von sechs 
Monaten. 
An demselben Tage wurde: 
45. auf den Grund einer von dem O. A. Ge- 
richte Vaihingen kommissarisch geführ- 
ten Untersuchung, der Amtsschreiber 
Jakob Friedrich Kurz, von Dürrmenz, 
O. A. Maulbronn, wegen fortgeseßter 
übertriebener Anrechnung für Ausferti- 
gung von Obligationen, fortgesetzter 
Dienst= Nachláßigkeit, Anstellung un- 
tauglicher Gehülfen und vernachläßigter 
Aufsicht über dieselbe, übertriebener 
Verdienst-Anrechnung, und anderer 
Dienst-Vergehen, wegen Injurien gegen 
den Gemeinde-Rath von Dürrmenz und 
wegen wiederholter Injurien und Ver- 
läumdungen gegen den Oberamts-Rich- 
ter Laur zu Maulbronn, neben dem 
(„Ersaß des Zuvielbezogenen, und Bezah- 
lung sämtlicher Untersuchungs-Kosten 
zur Versehung auf eine — dem Rang 
und Einkommen nach geringere Stelle, 
so wie zu einer vierwöchigen Gefäng- 
nißstrafe verurtheilt. 
Am 29. December wurde: 
46. gegen Johannes Wacker, von Möh- 
ringen, O. A. Stuttgart, wegen wieder- 
bolten Bettelns und „Vagirens, auch 
Ueberschreitung seiner Confination, neben 
Bezahlung seiner Arrest-Azungs= und 
der Untersuchungs -Kosten eine vier- 
monatliche Zwangs= Arbeitshaus- 
strafe 
2)7. gegen den bei dem Criminalamte Stutt- 
gart in Untersuchung gekommenen Aloys 
Joseph Bönisch, von Steinbach, O. A. 
Hall, wegen versuchter Nothzucht und 
wegen Real= und Verbal-Injurien gegen 
die ihn verhaftenden Personen, neben 
dem Ersaße des verursachten Schadens 
und Bezahlung seiner Arrest-Azungs- 
und Untersuchungs-Kosten eine zwan- 
zigmonatliche Festungsstrafe; 
8. gegen die Dorothee Runft, von 
Höôfen, O. A. Waiblingen, wegen wie- 
derholten Ehebruchs, neben Bezahlung
	        
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