Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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gen ihn gefällte (S. 363 des Reg. Blatts 
enthaltene) Straf-Erkenntniß unter 
Verfällung des Rekurrenten in die Ko- 
sten zweiter Instanz lediglich bestätigt. 
Oen 3. Juni wurde: 
.In der Rekurssache des Jakob Durst, 
von Pfaffenhofen, O. A. Brackenheim, 
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen 
unterm :6. März wider ihn ge- 
fällte (S. 35z des Reg. Blatts enthal- 
tene) Straf-Erbenntniß abgeänderr, 
Rekurrent sofort wegen eines bei Ver- 
waltung einer Güterpflege durch Cassen- 
Eingriffe von ihm gesehten Rests, neben 
Verfällung in den Ersaß des Schadens 
samt Zinsen und der Untersuchungs= so 
wie der in zweiter Instanz erwachsenen 
Kosten, zu viermonatlicher Festungs- 
strafe, unter Vorbehalt eines Straf= 
zusaßes auf den Fall eines nicht voll- 
ständig zu leistenden Schadens,Ersatzes 
verurtheilt. 
Den 1:2. Juni wurde: 
l in der Rekurssache der Marie Anne 
Baumann, von Baldern, O. A. Ne- 
resheim, das von dem Gerichtshofe zu 
Ellwangen unterm 11. Mal wider 
sie gefällte (S. 383 des Reg. Blatts ent- 
haltene) Straf-Erkenntniß abgeändert, 
die Angeschuldigte sofort wegen vielfacher 
kleiner Haus, Diebstähle, neben der Ver- 
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bindlichkeit zum Ersaß des Schadens 
und sämtlicher Verhafts= und Unterfu- 
chungs= auch der in zweiter Instan; er- 
wachsenen Kosten, zu viermonatli- 
cher Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Den 19. Juni wurde: 
. in der Rekurssache des suspendirten 
Schultheißen Matthaͤus Kopp, von 
Poppenweiler, O. A. Ludwigsburg, und 
Consorten, das von dem Gerichtshofe 
zu Eßlingen wider Kopp unterm 32. Juli 
1823 gefaͤllte (S. 606 des Reg. Blatts 
enthaltene) Straf-Erkenntniß abgeaͤn- 
dert, der Angeschuldigte sofort wegen 
fortgesetzter Faͤlschung durch wissentlich 
falsche Angaben der Steuer-Rückstände 
in den Unterpfands-Zetteln, Dienstnach= 
läßigkeit und anderer Vergehen, neben 
Verfällung in den Ersaß des Schadens 
und in einen angemessenen Theil der 
Untersuchungs= so wie in einen Theil 
der in zweiter Instanz aufgegangenen 
Kosten zur Cassation von seinen Aem- 
tern, Unfähigkeits-Erblärung zu 
Bekleidung einer öffentlichen Stelle, Ab- 
nahme seiner silbernen Verdienst-Me- 
daille und zu sechswöchiger Gefäng- 
nißstrafe verurtheilt; 
. in der Rekurssache des Johann Georg 
Geisselhard, von Oberstetten, O.A. 
Münsingen, das von dem Gerichtshofe
	        
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