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gen ihn gefällte (S. 363 des Reg. Blatts
enthaltene) Straf-Erkenntniß unter
Verfällung des Rekurrenten in die Ko-
sten zweiter Instanz lediglich bestätigt.
Oen 3. Juni wurde:
.In der Rekurssache des Jakob Durst,
von Pfaffenhofen, O. A. Brackenheim,
das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen
unterm :6. März wider ihn ge-
fällte (S. 35z des Reg. Blatts enthal-
tene) Straf-Erbenntniß abgeänderr,
Rekurrent sofort wegen eines bei Ver-
waltung einer Güterpflege durch Cassen-
Eingriffe von ihm gesehten Rests, neben
Verfällung in den Ersaß des Schadens
samt Zinsen und der Untersuchungs= so
wie der in zweiter Instanz erwachsenen
Kosten, zu viermonatlicher Festungs-
strafe, unter Vorbehalt eines Straf=
zusaßes auf den Fall eines nicht voll-
ständig zu leistenden Schadens,Ersatzes
verurtheilt.
Den 1:2. Juni wurde:
l in der Rekurssache der Marie Anne
Baumann, von Baldern, O. A. Ne-
resheim, das von dem Gerichtshofe zu
Ellwangen unterm 11. Mal wider
sie gefällte (S. 383 des Reg. Blatts ent-
haltene) Straf-Erkenntniß abgeändert,
die Angeschuldigte sofort wegen vielfacher
kleiner Haus, Diebstähle, neben der Ver-
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bindlichkeit zum Ersaß des Schadens
und sämtlicher Verhafts= und Unterfu-
chungs= auch der in zweiter Instan; er-
wachsenen Kosten, zu viermonatli-
cher Zuchthausstrafe verurtheilt.
Den 19. Juni wurde:
. in der Rekurssache des suspendirten
Schultheißen Matthaͤus Kopp, von
Poppenweiler, O. A. Ludwigsburg, und
Consorten, das von dem Gerichtshofe
zu Eßlingen wider Kopp unterm 32. Juli
1823 gefaͤllte (S. 606 des Reg. Blatts
enthaltene) Straf-Erkenntniß abgeaͤn-
dert, der Angeschuldigte sofort wegen
fortgesetzter Faͤlschung durch wissentlich
falsche Angaben der Steuer-Rückstände
in den Unterpfands-Zetteln, Dienstnach=
läßigkeit und anderer Vergehen, neben
Verfällung in den Ersaß des Schadens
und in einen angemessenen Theil der
Untersuchungs= so wie in einen Theil
der in zweiter Instanz aufgegangenen
Kosten zur Cassation von seinen Aem-
tern, Unfähigkeits-Erblärung zu
Bekleidung einer öffentlichen Stelle, Ab-
nahme seiner silbernen Verdienst-Me-
daille und zu sechswöchiger Gefäng-
nißstrafe verurtheilt;
. in der Rekurssache des Johann Georg
Geisselhard, von Oberstetten, O.A.
Münsingen, das von dem Gerichtshofe