Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

B.) Des Kriegs-Departemeunts. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Erkordernisse zur Aufirahme in die Anstalt für Offfziers-Zöglinge. 
Da die Zeit der Aufnahme neuer Zög- 
linge in die unter der Leitung des General= 
Quartiermeisterstabs stehende Offiziers= 
Bildungs= Anstalt heraunaht, so sieht 
man sich veranlaßt, diejenigen Forderun- 
gen zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, 
welche bei der Prüfung sowohl in Absicht 
auf wissenschaftliche Kenntmisse, als auch 
in moralischer, physischer und ökonomi- 
scher Beziehung an die Bewerber gemacht 
werden, und denen sie nothwendig ent- 
sprechen müssen, wenn ihre Aufnahme er- 
folgen soll. 
I. Erfordernisse in wissenschaft- 
licher Hinsicht. 
7) Religion. 
Kenntniß der Hauptsäte der naturlichen 
und postriven Religion und ihre Beweise, 
vorzüglich aber Kenntniß der Bibel. 
2) Deuksche Sprache. 
#a.) Bekanntschaft mit den allgemeinen 
Begriffen der reinen Sprachlehre; 
b.) schriffliche Bearbeitung eines gege- 
benen Thema's, ohne Fehler wider 
die Orthographie, wider die Richtig- 
keit der Sprache, der Wort, und Sat- 
Verbinbung- 
3) Lateinische Sprache. 
4.) Richtige schriftliche Ueberseung des 
Livius; 
b.) eine grammatikalisch fehlerfreie Com- 
position von nicht zu schwerem Inhalte. 
4) Französische Sprache. 
a.) Bekanntschaft mit den ersten Be- 
griffen der Sprachlehre, nach der 
französischen Sprachlehre des Abbs 
Mozinz 
b.) richtige Uebersehung einer leichten, 
vorzüglich historischen Schrift, z. B. 
Cherles Kll. par Vollaire, Telemaque; 
e.) einige Uebung im Uebersetzen des 
Deutschen in das Franzöfssche. 
50 Geschichte. 
Uebersicht der Geschichte im Allgemeinen, 
nach ihren Haupt-Perioden; insbesondere 
und genauer aber der alten, vorzüglich 
der rômischen und griechischen Geschichte. 
6) Geographie. 
Kenntniß der neueren und zwar insbe- 
sondere der europdischen Länderkunde.
	        
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