B.) Des Kriegs-Departemeunts.
Des Kriegs-Ministerium.
Erkordernisse zur Aufirahme in die Anstalt für Offfziers-Zöglinge.
Da die Zeit der Aufnahme neuer Zög-
linge in die unter der Leitung des General=
Quartiermeisterstabs stehende Offiziers=
Bildungs= Anstalt heraunaht, so sieht
man sich veranlaßt, diejenigen Forderun-
gen zur allgemeinen Kenntniß zu bringen,
welche bei der Prüfung sowohl in Absicht
auf wissenschaftliche Kenntmisse, als auch
in moralischer, physischer und ökonomi-
scher Beziehung an die Bewerber gemacht
werden, und denen sie nothwendig ent-
sprechen müssen, wenn ihre Aufnahme er-
folgen soll.
I. Erfordernisse in wissenschaft-
licher Hinsicht.
7) Religion.
Kenntniß der Hauptsäte der naturlichen
und postriven Religion und ihre Beweise,
vorzüglich aber Kenntniß der Bibel.
2) Deuksche Sprache.
#a.) Bekanntschaft mit den allgemeinen
Begriffen der reinen Sprachlehre;
b.) schriffliche Bearbeitung eines gege-
benen Thema's, ohne Fehler wider
die Orthographie, wider die Richtig-
keit der Sprache, der Wort, und Sat-
Verbinbung-
3) Lateinische Sprache.
4.) Richtige schriftliche Ueberseung des
Livius;
b.) eine grammatikalisch fehlerfreie Com-
position von nicht zu schwerem Inhalte.
4) Französische Sprache.
a.) Bekanntschaft mit den ersten Be-
griffen der Sprachlehre, nach der
französischen Sprachlehre des Abbs
Mozinz
b.) richtige Uebersehung einer leichten,
vorzüglich historischen Schrift, z. B.
Cherles Kll. par Vollaire, Telemaque;
e.) einige Uebung im Uebersetzen des
Deutschen in das Franzöfssche.
50 Geschichte.
Uebersicht der Geschichte im Allgemeinen,
nach ihren Haupt-Perioden; insbesondere
und genauer aber der alten, vorzüglich
der rômischen und griechischen Geschichte.
6) Geographie.
Kenntniß der neueren und zwar insbe-
sondere der europdischen Länderkunde.