Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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B.) Des Kriegs-Departements: 
Des Koͤnigl. Kriegs-Raths. 
Die Anzeige vom Ableben- von Invaliden und Medaillen-Beneßiziaten betreffend. 
Die öftere Unterlassung der unter dem auf die diesfällige Verordnung wiederholt 
3. December 1go6 (Staats= und Regie= und mit dem Anfügen aufmerksam zu 
rungs-Vlatt S. 6::) den Königlichen machen, daß von dem Tode beurlaubter 
Oberämtern lehtmals in Erinnerung gee Ehren-Invaliden auch dem Invaliden= 
brachten berichtlichen Anzeige von dem Ab= Corps-Commando zu Comburg Kenntniß 
leben von Invaliden und Medaillen-Be= zu geben sey. 
nefiziaten gibt der unterzeichneten Stelle Stuttgart den 3. März 18-5. 
Veranlassung, die Königlichen Oberämter v. Hügel. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Belobung des Cameral-Verwalters Scholl zu Marbach. 
Seine Königliche Majestät haben führung und insbesondere mit seinen eifri- 
aus Veranlassung der bei dem Cameralamt gen Bemühungen um Beförderung der 
Marbach vorgenommenen gewöhnlichen Gefäll = Ablosungen zu erkennen geben 
Amts-Visttation dem Cameral-Verwalter lassen. 
Scholl daselbst, welcher sich auch bei seinem Zufolge höchster Entschließung vom 2e. 
vorgerückten Alter mit Eifer und Thütig= Februar d. J. wird solches hiemit bekannt 
beit seinem Amte widmet, Höchst Dero gemacht. 
Zufriedenheit mit seiner geregelten Amts- Stuttgart den z3. Februar 1825. 
Weckherlin. 
Dienst-Erledigungen. 
Durch die Pensionirung des Vorstehers Ober-Lehrers in der Taubsiunmmnen= und 
und Hauptlehrers Alle ist die Stelle eines Blinden-Anstalt in Zmünd erledigt wor-
	        
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