Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Hauptfeste  einzufinden,  und  um  die  für  das  Leßtere  ausgesetzten  Preise  zu  bewerben.
Der  Eigenthümer  hat  sich  jedoch  in  diesem  Falle  darüber  auszuweisen,  daß  er  das
Thier  selbst  erzogen,  oder  wenigstens  schon  ein  Jahr  lang  im  Besitz  habe.

5.
Die  Hauptpreise  sind  wie  bisher  neben  einer  silbernen  Medaille
für  die  drei  besien  vierjährigen  Hengste:
20  —  r9  —  5  Württembergische  Dukaten;
für  die  drei  besten  vierjährigen  Stuten:
15  —  3  —  4  Wuürttemb.  Dukaten;
für  die  drei  besten  zweijährigen  Zuchrstiere:
10  —  5  —  „  Württemb.  Dukaten;
für  die  drei  besten  Kühe  mit  dem  ersten  Kalb:
10  —  5  —  Württemb.  Dukaten;
für  die  drei  besten  feinwolligten,  vierschauflichten  Widder:
8  —  4  —  Wuürttemb.  Dubaten;
für  die  drei  besten  feinwolligten,  vierschuflichten  Mutterschaafe:
6  —  5  —  :2  MWürttemb.  Dukaten;
für  die  drei  besten  Eber:
5  —  :  —  1  Württemb.  Dukatenfür
  die  drei  besten  Mutterschweine:
4  —  :2  —  1  Wuürttemb.  Dukaten.

Ausser  diesen  Hauptpreisen  werden  für  jede  Thier-Gattung  noch  zwei  Nachpreise,
  in  landwirthschaftlichen  Schriften  oder  Abbildungen  landwirthschaftlicher  Gegenstände
  bestehend,  vertheilt.

Niemand  kann  jedoch  mehr  als  einen  Preis  für  dieselbe  Biehgattung  erhalten.

.  6.
Sämtliche  Preis=  Bewerber  haben  sich  am  Tage  vor  dem  Feste  (:7.  September)
und  zwar  mit  den  Stieren,  Kühen  und  Schaafen  Vormittags  neun  Uhr,  mit  den
Pferden  und  mit  den  Schweinen  aber  Nachmittags  zwei  Uhr  bei  dem  verordneten