Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Historisch-kritische  Einleitung  in  die  Bücher  des  A.  T.  trägt  dreimal  in
der  Woche  vor  D.  Herbst.

Derselbe  erklärt  dreimal  wöchentlich  das  Buch  Hiob.

Zweimal  wöchentlich  wird  der  Rämliche  die  Weissagungen  des  Feremias
und  Ezechiel  cursforisch  erldutern.

Das  Eoangelium  des  Lacas  erklärt  fünfmal  in  der  Woche  D.  Feilmoser.

Eben  so  oft  wird  Derselbe  die  Briefe  an  die  Hebrker  und  Römer  erklren.

Den  ersten  Theil  der  Kirchengeschichte  lehrt  Prof.  Möhler  wochentlich
fiebenmal.  «

Zweimal  lehrt  Derselbe  Patrologie.

Auch  wird  der  Nämliche  die  noch  vorhandenen  aͤchten  Briefe  der  apostolischen
  Schüler  zweimal  wöchentlich  erläutern.

Den  ersten  Theil  der  Dogmatik  trägt  siebenmal  in  der  Woche  D.  v.  Drey
vor.

Moraltheologie  lehrt  fünfmal  wöchentlich  D.  Hirscher.

Homiletik  und  Katechetik  eben  so  oft  Derselbe:  womit  er  homiletische
Erläáuterungen  über  ausgewählte  Stücke  der  Evangelien  verbinden  wird.

Rechts-Wissenschaft.

Encyklopädie  und  Methodologie  der  Rechts-Wissenschaft  lehrt,  nach
einem  den  Zuhbrern  mitzutheilenden  Entwurfe,  mit  Rücksicht  auf  Falks  juristische
Encyklopädie  2te  Ausg.  Kiel  3835.  Ober-Justiz-Assessor  D.  Wächter,  um  4  Uhr.

Institutionen  des  rdmischen  Rechts  nach  Pernice  Grundriß,  Halle  18:4,
um  3  Uhr  Prof.  D.  Schrader;  nach  Mackeldey  Lehrduch  des  rômischen  Rechts
öte  Ausgabe  1825.  Prof.  D.  Lang.

Pandecten,  zweite  Hälfte,  nach  Mühlenbruch,  um  9  und  11,  Prof.  D.
Schrader;  die  Pandecten,  mit  Ausnahme  des  Personen=  und  Erbrechts,  nach
Wening=  Ingenheim  (Lehrbuch  des  gemeinen  Civil-Rechts  nach  Heises  Grundriß
#te  Ausg.)  sechsmal  wöchentlich  um  9  und  11,  Prof.  D.  Wächter.