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Gemeinen und Wuͤrttembergischen Civil-Proceß wird nach Martin
und unter Beziehung auf Mittermaiers gemeinen veutschen bürgerlichen Proceß
1321—:3 Prof. D. Michgelis fünfmal wöchentlich, um 5 Uhr, lehren.
Die summarischen Processe, einschließlich des gemeinen und Württem-
bergischen Concurs-Processes, Prof. D. Scheurlen, := zmal wöchentlich,
um 4 Uhr.
Gemeinen und Württembergischen Straf= Proceß, Vice-Direktor
v. Weber, nach Martin, fünfmal wöchentlich, um 3 Uhr.
Processualisches Praktikum und Relatorium, Prof. D. Scheurlen
mit Benuhung seiner Materialien zum Behuf der Anleitung zur juristischen Praxis
auf Universitcten, Tüb. 13:6, viermal wöchentlich, um 10 Uhr.
Die gehdrige Ausübung der Handlungen der freiwilligen Gerichtsbar-
keit wird Pupillen-Rath Jeitter, auf Verlangen, fünfmal wöchentlich, um 8 Uhr
vortragen. ·
Polizei. S. Staatswirthschaft.
Heilkunde.
Naturgeschichte und Chemie. S. bei den Naturwissenschaften.
Encyklopädie der Medicin wird nach seinem Buch: „Anleitung zum
EStudium der Medicin, oder aͤußere Enchklopädie und Methodokogie derselben, Tüb.
1326““ Prof. D. Hofacker vortragen.
Ebenderselbe erbietet sich zu Vorlesungen über Geschichte der Medicin.
Anaromie des menschlichen Körpers liest Prof. D. W. Rapp.
Zu anctemischen Repetitionen erbietet sich Prof. D. C. J. Baur.
Ebende selbe wird Östeologie des menschlichen Körpers vortragen und
Anleitung zum Präpariren geben.
Popliologie des Menschen trägt von 11—1 Uhr Pref. D. Ferd. v. Gme,-
lin vor. «
Zu Vorlesungen uͤber den ersten Theil der Materia medica erbietet sich Prof.
D. Ferd. v. Gmelin. J "«