Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

44 
haltung der oberamtsgenchtlichen Gefängnisse, so wie auf die ökonomischen Bedürf, 
nisse der Gefangenen betrifft, so findet bei derselben eine gleiche Befreiung nicht 
Statt, sondern es ist hiefür die Bezahlung des Postporto nach Maßgabe der in der 
Verordnung vom 29. März 19 -: gegebenen Vorschriften zu leisten. 
Stuttgart den 38. December 2325. 
Maucler. Schmidlin. 
C.) Des Departements des Innern: 
1. Des katholischen Kirchenraths. 
Den Stand des Interkalar-Fonds der katholischen Kirchenstellen am 31. März 1835 betreffend. 
In dem Regierungs-Blatt vom Jahr 1321, S.318, wurde die Entstehungsweise, 
die Natur und die Verwaltungsform des Interkalar-Fonds der katholischen Kirchen- 
stellen des Kdnigreichs bekannt gemacht. 
Nachdem die neueste Rechnung für 1323 geprüft und gutgeheißen worden ist, 
so werden, unter Beziehung auf die nächst vorgehende Bekanntmachung im Regie- 
rungs-Blatt vom Jahr 1835, S. 1238, die Ergebnisse jener Rechnung und der Stand 
des Fonds bffentlich dargelegt. 
Zum Voraus ist zu bemerken, daß auch wieder im besagten Jahre den, in der 
Beilage! verzeichneten, zu gering gestellten Kirchenstellen ihre Interkalar-Gefälle von 
1633 zur Verbesserung des Einkommens überlassen wurden, ohne daß sie zum Inter- 
kalar-Fonds floßen. 
Die Interkalar-Fonds-Rechnung von 1632 liefert folgendes Resultat: 
I. Grundstocck. 
A. Am 31. März 13:4 waren vorhanden: 
1.) Kassen-Vorrath. ).7 
2.) Rückstäde 8)y5 fl. 35 kr. 
Hievon konnte eingebracht werdeen 
Rest. 673 fl. 353 kr. 
4, Sob fl. 23 kr.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.