Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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Gemeindehaushalts  und  seiner  sonstigen  ausgezeichneten  Amtsföhrung.  die  goldene
Cieil-Verdienst-Medaille  zu  verleihen  getüht;  welche  ehrenvolle  Auszeichnung  hiemit
zur  öffentlichen  Kenntnißz  gebracht  wird.

Stuttgart  den  3.  Mai  1836.  Schlav  er.

1#)  Bekanntmachung,  die  Herabsetzung  der  Extrapositare  beticffend.

Nachdem  vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  4.  d.  M  die  Extraposttaxe  vom.
15.  d.  M.  an  von  1  fl.  50  kr.  auf  1  fl.  15  kr.  für  ein  Pferd  und  eine,  S##rion
herabgesest  worden  ist;  so  wird  solches  hiemit  zur  oͤffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  5.  Mai  1856.  «  Schlayer.

2.  Der  Regierung  des  Reckarkreifes.
Verbot  der  Druckschrift:  „Wanderungen  durch  den  Thierkreis,  von  Ludolph  Wienbar  g.  Hamburg  1855.“
Da  der  Eriminal-Senat  des  K.  Gerichtohofs  für  den  Reckarkreis  durch  Beschluß
vom  16.  April  d.  J.  die  Druckschrift:  „2W  anderungen  durch  den  Thierkreis,  pon  Ludolph
Wienbarg,  Hamburg  185ä4.“  wegen  ihres  den.  Bestimmungen  der.  K.  4%  5  und  7
des  Preßfreiheits-Gesehes  vom  30.  Januar  1817.  zzuwidexlaufenden  Inhab  unterdrückt

und  deren  Verrauf  bei  der  im  &.  26  des  gedachten  Gesehes  angedrohten  Etrafe  verboten
  hat;  so  wird  dieß  hiemit  zur  oͤffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Ludwigsburg  den  29.  April  1836.  Bühler.

3.  Des  Medicinal=  Colletziun.
Aufnahme  eines  Thierarztes.
Der  Thierarzt  Johann  Jakob.  Wörz,  von  Ofterdingen,  Oberamts  Rottenburg,

ist  nach  erstandener  Prüfung  in  der  höheren  Thierheilkunde  unter  die  Bahl  der  wissen"
schafrlich  gebildeten  Thierärzte  ausgenommen  worden.

Stuttgart  den  30.  April  1836.  Walther.