Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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rende evangelischer Confession aus allen Fakultäten wird D. Stendel an den Don- 
nerstagen um 11 Uhr auf Verlangen fortsehßen. 
Den zweiten Theil der christlichen Dogmatik wird Prof. Kern öffentlich 
lehren um 10 Uhr. 
Den zweiten Theil der christlichen Moral wird D. Schmid öfentlich vor- 
tragen um 4 Uhr. 
Die Fortsehzung der Einleltung in die canonischen und apokryphischen 
Böcher des A. T. samt der Theologie des A. T. wird D. Steudel geben um 
11 Uhr. = 
Die Einleitung in die Bücher des R. T. wird Prof. Kern lehren in 
Privat-Vorlesungen um 5 Uhr. 
Zu Erklärung ausgewählter Stellen des Pentateuchs oder des Pro- 
pheten Daniel erbietet sich D. Steudel in öffentlichen Vorlesungen um 3 Uhr. 
Prof. Jäger wird die kleinen Propheten privatim um 20 Uhr erläutern. 
Zu Erklärung des ersten Briefs Pauli an die Corinthier in Peivat- 
Vorlesungen erbietet sich Repetent Stirm; 
zu Erblärung der Briefe Pauli an die Colosser, Spheser, Philipper 
und Thessalonicher D. Schmid um 9 Uhr; 
zu Erklärung des Briese an die. Hebráer und an die Galater 
1)J. Steudel. 
Deu zweiten Theil der Dogmengeschichte trägt Prof. Baur öffentlich vor 
um 3 Uhr. 
Die Württembergischen, auf Kirche und Schule sich beziehenden 
Geseße wird Prof. Münch erläutern und damirt Uebungen verbinden um :2 Uhr. 
Die homiletischen und catecherischen öffentlichen und Privat-Uebun- 
den wird D. Sch mid zu leiten forrfahren. « 
Protestantisches Kirchenrecht. S. Rechts-Wissenschaft. 
b) Katholisch-theologische Fakultät. 
Viblische Archdologie trägt D. Herbst wöchentlich dreimal vor. 
Die cursorischen Vorlesungen über die Weissagungen des Jeremias und 
Ezechiel setzt Derselbe in zwei Stunden fort.
	        
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