Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Woöchentlich drrimal erklaͤrt Derselbe die kleinern Propheten. 
Die Einleitung in die Bücher des neuen, Bundes lehrt D. Feilmoser 
fünf Stunden in der Woche. 
Derselbe erklärt wochentlich eine Stunde den Brief an die Philipper, 
und viermal die Briefe an Titus und Timotheus. 
Den zweiten Theil der Kirchengeschichte trägt Prof. Möhler in sieben 
Stunden vor. » 
Die Patrologie des vierten und fünften: Jahrhunderts lehrt Derselbe zwei- 
mal in der Woche. 
Derselbe erklärt auch auserlesene Stücke aus Kirchen,Schrift- 
stellern. 
Ueber christlichee und katholische Apologetik liest D. v. Drey wochentlich drei 
Stunden. 
Den zweiten Theil der Dogmatik trägt Derselbe in sieben Stunden vor. 
Oie Moraltheologie'seßt D. Hirscher in fünf wochentlichen Stunden fort. 
Derselbe trágt in eben so viel Srunden die Pastoral-Theologie und Li- 
turgik vor- . - " 
Auch leitet Derselbe die homiletischen und katechetischen Uebungen. 
Katholisches Kirchenrecht. S. Rechts-Wissenschaft. 
dechts-Wissenschaft. 
Encyklopaͤbie und Methodologie wird Prof. Lang in vier Stunden 
wöchentlich nach Falk (jurist. Encyklop. 2te Aufl. 1825) vortragen. 
Naturreecht trägt Ober, Justiz. Assessor Wöchter nach seinem. Grundriß zu 
Vorlesüngen über das Naturrecht, Tüb. 1324, wöchenrlich fünfmal um 11 Uhr vor. 
Zu Vorlesungen, über juristische Literatur erbietet sich Prioar-Docent 
Lang.: 
Institutionen lehrt nach Mackeldey (Lehrb. des rôm. Rechts, #e Ausg. 182.) 
fünfmal wochentlich Prof. Wächter um 9 Uhr. 
Pandecten wird Prof. Schrader um 9 und ½u Uhr (Donnerstags um i 
Uhr) nach Mühlenbruch anfangen.
	        
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