Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

93 
vom 1318 mit Räücksicht auf die Abweichungen desselben vom gemeinen deut- 
schen Civil-Prozeß und, wenn es gewünscht wird, in Verbindung mit prakti- 
schen Uebungen Prof. v. Malblanc um 1t oder : Uhr erläutern. 
Gemeinen und Württembergischen Eivil-Prozeß trägt Prof. Scheur- 
len nach Martin um 7 Uhr vor; 
die summarischen Prozesse, mit Einschluß des gemeinen und Wörttemb. 
Concurs-Prozesses unter Zuzlehung von Mittermaier (der gem. deutsche Pro= 
zeß 2c. Ater Beitrag 1336) nach Martin Prof. Michaelis zwei oder dreimal in 
der Woche um 7 Uhr. 
Gemeinen und Württembergischen Criminal-Prozeß liest Prof. 
Scheurlen nach Martin um 4 Uhr. 
Derselbe erbietet sich auch zu einem cioil = und criminalprozessuallschen 
Practicum mit Zuziehung seiner Materialien zum Behuf der Anleitung zur juri, 
stischen Praxis 2c. um 20 Uhr. 
Zu Eraminatorien über das römische Recht erbieten sich Prof. v. Mal- 
blanc und Privat-Docent Lang. 
Rechts-Alterthümer und Geschichte der Staats--Berwaltung tc. 
S. Geschichte und Statictik. 
Stgats-Wissenschaft. S. Staats-Wirthschaft. 
Heilkunde 
Allgemeine Waturgeschichte, Mineralogie, Boranik, Chemie. S. bei 
den Natur-Missenschaften. 
Anatomie des Menschen wird D. C. J. Baur Morgens von 6—y Uhr 
vortragen. 
Phosiologie des Menschen liest Prof. D. J. D. Hofaker: 
Vergleichende Anatomie Prof. D. W. Rapp. 
Die Vorlesungen über Materia medico wird Prof. D. Ferd. v. Gmelin von 
7—3 Uhr fortsehen. 
Allgemeine Pathologie von 9— 10 Uhr Prof. D. H. Autenrieth. 
Mit den Vorlesungen, über den ersten Theil der Rosologie wird Kanzler D. 
J. H. F. v. Aurenrieth- nach Beendigung der Versammlung der Landstände 
sortsahren und den Anfang d won seiner Zeit anzeigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.