Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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den vormaligen Oberamts-Gerichts-Aktuar Munding in Ehingen in die Zahl 
der Rechts= Consulenten aufzunehmen geruht. — Derfelbe hat Chingen zu seinem 
Wohnorte gewählt. 
Unter dem 27. v. M. wurde der Unterlieutenant der Artillerle, v. Alberti, 
zum Oberlieutenant, und dagegen 
der Regiments, Offiziers-Zögling, Feuerwerker Englert, zum Unterlieutenant 
bei derselben ernannt. 
1I. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz= Ministerium. 
Wiederbesetzung erledigter Pfand-Commissariate. 
Da die in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Pfand-Commissariate 
in Erledigung gekommen sind, so ist deren Wiederbesehung auf die aus demselben 
ersichtliche Weise verfügt worden; was andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Die hienach neu ernannten Commissäre haben binnen acht Tagen zur Ver- 
pflichtung bei den betreffenden Bezirks- Gerichten sich zu melden und hierauf unver- 
weilt die ihnen uͤbertragenen Geschaͤfte zu beginnen; woruͤber von diesen Gerichts- 
stellen die vorgeschriebenen Anzeigen an die K. Hypotheken= Commission sofort zu er- 
statten sind. Für den Justiz= Minisier: 
Stuttgart den à 1u. März 1827. Schwab. 
Verzeichniß 
der in Erledigung gekommenen und wieder bestellten Pfand-Commisfariate. 
  
Oberamts-Gerichts-- Pfand-Commissariats. Statt der bisherigen neu besiellte Pfand- 
Bezirke. Beczirke. Pfand-Commissäre Commissäre. 
  
  
  
  
I. Im Neckar= Kreise. 
Vaihingen. Groß -Sachsen- Loͤffler. Reyscher, Verwaltungs- 
heim. Actuar in Unter-Rieringen.
	        
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