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Da nun den vorlaͤufig Bezeichneten gestattet ist, sich wegen ihres Wegbleibens
von der Aushebung bei der Nachaushebung zu rechtfertigen, und solchenfalls ihre
etwaigen Befreiungsgruͤnde nachtraͤglich auszufuͤhren; so werden dieselben hiemit oͤf-
fentlich aufgerufen, sich zu diesem Ende bei der Nachaushebung, welche heute be-
ginnt und am letzten dieses Monats endigt, in der betreffenden Kreisstadt einzu-
finden, widrigenfalls gegen sie als Ungehorsame nach Vorschrift des Rekrutirungs-
Gesetzes verfahren werden wird.
Stuttgart den 1. April 1627. Kapff.
—.N
Dienst-Erledigungen.
) Da der Pfand-Commissär Stäudlin zu Bönnigheim, Oberamts Besigheim,
wegen Mangels an Eifer entlassen worden ist; so werden die Vewerber um das
hierdurch in Erledigung gekommene Pfand-Commissariat aufgefordert, binnen vier-
zehn Tagen, unter Angabe ihrer bisherigen Laufbahn und unter Vorlegung der er-
forderlichen Zeugnisse über ihre Befählgung, bei dem Oberamts-Gerichte Besigheim
sich zu melden.
ö:) Da der Pfand-ECommitlär Pantlen zu Gaildorf wegen nachgewiesener fort-
dauernder Kränklichkeit auf wiederholtes Anfuuchen entlassen worden ist; so werden die
Bewerber um das hiedurch erledigte Pfand-Commissariat aufgefordert, binnen vier-
zehn Tagen unter Angabe ihrer bisherigen Laufbahn, und unter Vorlegung der er-
forderlichen Zeugnisse über ihre Befähigung, bei dem Oberamts- Gerichte Gatldorf
sich zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Stadt= Pfarrei Pfullingen,
Diöcese Reutlingen, welche 3550 Kirchen-Genossen zählt, und mit einem Einkommen
von 93: fl. nach Etats= und 734 fl. nach Competenz-Preisen verbunden ist, haben
sich innerhalb vier Wochen vorschrisrmäßig bei dem evangelischen Consistorium zu
melden. Die kirchlichen Geschäfte sind zwischen dem Stadt, Pfarrer und dem Diakon
auf die gewöhnliche Art vertheilt.
4) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Hausen an der Lauchert,