Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären 
Daumer, 
Feyerabend, 
Reuß, von Besigheim, 
Bauder, 
Schüß. 
Die zweite Abtheilung aus den Referendären 
Bäumlein, 
v. Besserer, 
Veiel, 
Adolph v. Wächter, 
Krauß, 
Eduard v. Wächter, 
Waidlich. 
Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den #5., die der 
zweiten am Dienstag den z2. Mati d. J. in Stuttgart sich einzufinden, und bezie. 
hungsweise an den bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der 
Canzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu 
erhalten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hie#or aber 
richt genannten Referendäre, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der anberaumten 
Frist nicht eingereicht haben, werden hiemit, dem angedrohten Prjudiz gemaͤß, von 
dieser Semester-Pruͤfung ausgeschlossen und auf die naͤchste verwiesen. 
Stuttgart den 17. April 1827. 
Für den Minister: 
Schwab.
	        
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