Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Sämtliche Zoll-Behörden werden nun angewiesen, diese Zoll-Säße in allen 
denjenigen Fallen anzuwenden, wo nicht durch besondere Verträge und Bestimmungen 
eine Ausnahme von dem allgemeinen Zoll-Tarif vorgeschrieben ist. 
Stuttgart den 36. Mai 132). Weckherlin. 
——. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Bittenfeld, Dicese 
Wailblingen, welche mit Einschluß eines Fillals ohne Kirche und Schule 960 Kirchen- 
Genossen zählt, und nach Abzug des Zehenten zu Wolfsölden und von 5 Scheffel 
Roggen 989 fl. nach Etats= und 37: fl. nach Competenz-Preisen erträgt, haben sich 
innerhalb vier Wochen vorschriftmäßlg bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 
Die Zehenten sind auf die Jahre 1326, 1827 und 1328 um 5254 fl. verpachtet. 
2) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Stetten, Didcese Cann- 
stadt, welche 1332 Kirchen-Genossen zählt, und nach Abzug von 80 fl. zum Be- 
soldungs= Verbesserungs-Fonds t075 fl. nach Etats= und 34)7 fl. nach Competenz= 
Preisen erträgt, haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem evangeli- 
schen Eonsistorium zu melden. Die Zehenten sind auf die Dienstzeit des neuen Pfar- 
rers der K. Hof-Domainen= Kammer gegen ein Aequivalent von 430 fl., worunter 
azufl. in Geld, das Uebrige in Naturalien nach Competenz-Preisen, überlassen 
worden. 
— " ** 
Am 25. d. M. find die Rechts-Erkennknisse vom Monat März d. J. ausgegeben worden.
	        
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