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Berfägangen der Departements.
Des Departements des Innern:
Des Ministerium des Innern.
Vertheilung der Preise für Beförderung der Reinlichkeit in den Straßen und Gassen, und wiederholte
Aussetzung ähnlicher Preise.
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom
19. dieses Monats von den nach der Bekanntmachung vom 17. Januar 18:5 (Reg.
Blatt S. 66) ausgesehten vier Preisen für diejenigen Orts-Vorsteber, welche von
diesem Zeitpunkt an bis zum 1. Januar 132:6 für Beförderung der Reinlichkeit und
namentlich für die Anlegung zweckmäßiger Mistjauchen-Gruben in ihren Wohnorten
am meisten gewirkt haben.
dem Schultheißen Stoh zu Nusplingen, Oberamts Spaichingen,
den ersten Preis mit 30 Dukaten nebst einer silbernen Ehren-Medaille;
dem Schultheißen Klett zu Bissingen, Oberamts Kirchheim,
den zweiten Preis mit 15 Dukaten nebst einer silbernen Ehren-Medaille;
dem Sceadt-Schultheißen Srteiner in Hayingen, Oberamts Münsingen,
den dritten Preis mit 16 Dukaten nebst einer silbernen Ehren-Medaille, und
dem Schultheißen Otterbach in Wolpertshausen, Oberamts Hall,
den vierten Preis mit 5 Dukaten nebst einer silbernen Ehren-Medaille gnädigst be-
willigt; sodann wegen bewiesenen Eifers für die Beförderung jenes Zwecks
dem Schultheißen Riekert in Lustnau, Oberamts Tübingen,
dem Schultheißen Raunser in Holzhausen, Oberamts Sulz,
dem Schultheisten Vogel in Unter-Münkheim, Oberamts Hall, uad
dem Schultheigen Schmid in Unterböbingen, Oberamts Smuͤnd,
die silberne Ehren-Medaille in Snaden verllehen; endlich
den Schultheißen Bausch in Ochsenbach, Oberamts Brackenheim,
den Stadt-Schultheißen Pfaff in Weinsberg,
den Schultheißen Maurer in Obersteinbach, Oberamts Oehringen,
den Schultheißen Bürk in Hürten, Oberamts Gaildorf,