Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

28. 
legenden Beschreibung seier Fabrikatlonsweise keinen weiteren Anspruch zu machen 
haben foll. 
Stuttgart den 11. Januar 182y. Schmidlin. 
0) Bekanmtmachung, betreffend die Wiederauflbsung des Patrimoniaglamts Jarthausen, und die Ein- 
weisung der gräflich und freiherrlich v. Berlichingen'sehen Familie in die Surrogate der Orts-Polizei. 
Da in Folge eines nachträglichen Verzichts der gräflichen und freiherrlichen Fa- 
milie v. Berlichingen auf die Orts-Polizei die Wiederauflösung des Parrimonialamts 
Faxthausen, so wie solches seit dem #. Juli 1823 bestanden hat, und dagegen die 
Einweisung der gedachten Familie in die durch den K. 4u der K. D blaration vom 
8. December 18:1 zugesicherten Surrogate der Orts-Polizei innerhalb des bisheri- 
gen Patrimoniglamts-Bezirks von Seiner Königlichen Majestüt gnädigst ge- 
nehmigt worden ist; so wird solches unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 
36. März 1823 (Reg. Blatt von 1823, S. 268, 290 und 396) und auf die Ministe- 
rial- Versügung vom 20. Mai 1323 (ebendas. S. 458) mit dem Aufügen zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß die Geschäfte des erwähnten Patrimonigalamts vom 
1. Februar d. J. an wieder an die K. Oberämter Neckarsulm, Künzelsau und Oeh- 
ringen unmittelbar in gleicher Art übergehen, wie sie von letzteren vor dem 2. Juli 
1323 in jedem ver verreff#enden Gemeinde-Bezirke besorgt worden sind. 
Stuttgart den #5. Jannar 1827. Schmidlin. 
C.) Des Departements der Finanzen. 
Des Steuer-Collegium. 
Umlage der letzten zwei Drittheile der Grund-Gefäll-Gebäude= und Gewerbe-Steuer vom Jahr 187. 
Nach dem unter dem 3. Januar 1327 wegen Erhebung der direkten Steuern 
für das Finanz,Jahr 1824 gegebenen Geseßz sollen wie bisher 
als Grund, Gesäll= Gebäude= und Gewerbe-Steuer —. 24600, coo fl. — 
umgelegt und erhoben werden. 
Hieran haben beizutragen: 
*# das Grund= Eigenthum und die Gefälle, nämlich
	        
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