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legenden Beschreibung seier Fabrikatlonsweise keinen weiteren Anspruch zu machen
haben foll.
Stuttgart den 11. Januar 182y. Schmidlin.
0) Bekanmtmachung, betreffend die Wiederauflbsung des Patrimoniaglamts Jarthausen, und die Ein-
weisung der gräflich und freiherrlich v. Berlichingen'sehen Familie in die Surrogate der Orts-Polizei.
Da in Folge eines nachträglichen Verzichts der gräflichen und freiherrlichen Fa-
milie v. Berlichingen auf die Orts-Polizei die Wiederauflösung des Parrimonialamts
Faxthausen, so wie solches seit dem #. Juli 1823 bestanden hat, und dagegen die
Einweisung der gedachten Familie in die durch den K. 4u der K. D blaration vom
8. December 18:1 zugesicherten Surrogate der Orts-Polizei innerhalb des bisheri-
gen Patrimoniglamts-Bezirks von Seiner Königlichen Majestüt gnädigst ge-
nehmigt worden ist; so wird solches unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom
36. März 1823 (Reg. Blatt von 1823, S. 268, 290 und 396) und auf die Ministe-
rial- Versügung vom 20. Mai 1323 (ebendas. S. 458) mit dem Aufügen zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht, daß die Geschäfte des erwähnten Patrimonigalamts vom
1. Februar d. J. an wieder an die K. Oberämter Neckarsulm, Künzelsau und Oeh-
ringen unmittelbar in gleicher Art übergehen, wie sie von letzteren vor dem 2. Juli
1323 in jedem ver verreff#enden Gemeinde-Bezirke besorgt worden sind.
Stuttgart den #5. Jannar 1827. Schmidlin.
C.) Des Departements der Finanzen.
Des Steuer-Collegium.
Umlage der letzten zwei Drittheile der Grund-Gefäll-Gebäude= und Gewerbe-Steuer vom Jahr 187.
Nach dem unter dem 3. Januar 1327 wegen Erhebung der direkten Steuern
für das Finanz,Jahr 1824 gegebenen Geseßz sollen wie bisher
als Grund, Gesäll= Gebäude= und Gewerbe-Steuer —. 24600, coo fl. —
umgelegt und erhoben werden.
Hieran haben beizutragen:
*# das Grund= Eigenthum und die Gefälle, nämlich