Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

245 
Nro. 25. 
Regierungs-Blatt 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
Dienstag, den 3. Juli 1827. 
  
Inhalt. 
Könkgl. Dekrete. K. Verordnung, den Abschluß eines Jurisdiktions-Vertrags mit Hohenzollern= Hechingen 
betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Belobung der Gründer der Paulinen- Pflege zu Winnenden. — Verü= 
gung, die Vollziehung des Gesetzes über die Koslen der Gefangenen-Transporte betreffend. — Vertheilung 
von Preisen an katholische Schullehrer. — Verfügung, die Ausdehnung der Criminal-Gebühren-Ordnung auf 
das Untersuchungs= und Straf-Verfahren der Verwaltungs= Behörden betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Königliche Verordnung, 
den Abschluß eines Jurisdiktious-Vertrags mit Hohenzollern-Hechingen betreffeub. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. 
Nachdem mit der Fürstlich Hohenzollern-Hechingenschen Regierung über die 
Festsetzung der gegenseitigen Jurisdiktions-Verhältnisse Unterhandlungen Statt ge- 
habt haben, und durch dieselben nunmehr eine Uebereinkunft zwischen beiden Regie- 
rungen unter denselben Bestimmungen, welche der mit Hohenzollern, Sigmaringen 
geschlossene, in dem Regierungs, Blatte dieses Jahrs Nro. 16 bekangt gemachte
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.