Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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vder: zwar mit der Raude bebaftet erfunden worden sind, jedoch mit Genehmigung des Koͤnigl. Medi- 
inal- Collegiums vo.1 6. d. M. unter Begleitung des N. N. von N. N. ausnahmsweise weiter gebracht 
werden dürefen; end'Ich: daß, in Ermanglung einer anderen Verabrcdung, der Verkäufer dieser Schafe. 
N. N. zu N. N., für die Hauptmaͤngel, so wie solche in dem Regulativ vom 17. Februar 1767 be- 
stimnit siud, die gesetzliche Gewährschaft zu. leisten bat.] 
Den 128. Junil 161.27] LL. S.) Schultheiß N. N.] 
2. Des Stubdienraths. 
Termin zur Pruͤfung fuͤr die Aufnahme in die katholischen niederen Convikte. 
Die Prüfung fär die Aufnahme in die katholischen niederen Convikte wird in 
dlesem Jahre am Dienstag und Mittwoch den 3##. und àa. August Seatt finden. Dle- 
jenigen Schüler, welche bei dem K. katholischen Kirchenrath um Aufnahme gebeten 
haben, und nicht durch besondere Erlasse abgewiesen werden, haben sich Dienstag den 
a#u. August früh 7 Uhr im Saale des Gymnasiums dahier einzufinden. 
Die Vorstände sämtlicher Lehr = Anstalten werden angewiesen, darauf streng zu 
seben, daß diese Schüler sogleich nach beendigter Prüfung wieder in ihre Classe ein- 
treten. · 
Smtgartdeuthulltsi7. 
Suͤskind. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die wleder zu besehzende katholische Pfarrei Wehingen, Oberamts und De- 
fanats Spaichingen, begreist das Pfarrdorf samt zwei Höfen und dem Eisenschmelz- 
werk Harras, zusammen 156 Pfarr-Gruessen, und hat an Güter-Ertrag, Jehaten, 
Grund-Gesällen und Gebühren ein Einkommen von 1350 fl. Die Geistlichen, welche 
fich um diese Stelle insbesondere dewerben wollen, haben ihre Eingaben vorschrift- 
wäßig bisnen vier Wochen an den katholischen Kirchenrath einzuschicken.
	        
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