Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

334 
Nro. 33. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
— —— 
Freitag, den 17. August 1847. 
Inbalt. 
Konisl. Dekrete. Bewilligung ze Annahme eines fremden Ordens. 
Verfuͤgungen der Departements. VPrivilegium gegen den Nachguß des Bilbnisfes Friedrichs v. Schil- 
ler. — Patent für eine neue Art der Vereitung von Schmelztiegeln. — Pestellung eines Schullehrer-Con- 
kerenz-Direktors in der Diörese Cal. — Darsbellung des Zustandes des Besoldungs-Verbesserungs-Tonds 
für evangelische Geistliche auf Georgil 18 ¾/. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königkiche Dekrete. 
Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben nach höchstem Dekrete vom r7. v. M. 
an den Ordens= Vice-Kanzler, dem K. Gesandten am Kaiserl. Russischen Hofe, 
General-Major, Prinzen zu Hohenlohe-Kirchberg, auf sein Ansuchen die Er- 
laubniff ertheilt, das von des Königs von Frankreich Majestät ihm verliehene Com- 
mandeur-Kreuz des Ordens der Ehrenlegion anzunehmen und zu tragen.
	        
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