Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Nro. 36. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag, den 5. September 182). 
Inbalt. 
Berfuͤgungen der Departements. Weitere Vekanntmachung, dic in tinjemen Gemeinderaths-- Bezirken 
voslendece Bereinigung des Unterpfandswesens bekreffend. (Nro. V.) » 
lUnmittelbareKöniglicheDekrete. 
Keine. 
II. BVer fügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements: 
Der Hppotheken-Commission. 
Weitere Bekanntmachung, die in einzelnen Gemeinde-Naths-Bezirken vollendere Bereinigung des Unter- 
pfandsweseus betreffend. (Nro. V.) 
(Vergl. Reg. Blatt von r6:7, S.zo#r.) 
Nach den selt der lehten Bekanntmachung vom 11. Juli d. J. bis heute bei der K. Hv- 
potheken-Commission gesammelten Notizen und eingekommenen Berichten der Oberamts- 
und Amts= Gerschte sind in den hienach benannten weiteren siebenzig Gemeinde= 
raths, Bezirken die Geschäfte der Bereinigung des Unterpfandswesens vollständig 
beendiget, auch die neuen Unterpfunds-Bücher in Ordnung gebracht worden, und ist 
somit das Pfand-Geseß 2c. vom 15. April 181:5 gemäß der, durch die betref- 
senden Bezirks-Gerichte, in Befolgung der Einführungs-Instruktion vom 15. Decem- 
ber 186.5, K. 163 erlassenen öffentlichen Kundmachungen, in diesen Orten in volle 
Wirksamkeit getreten; welches biermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 31. August 16:y. Schwab.
	        
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