Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Zu Vorlesungen uͤber forensische Chirurgie erbietet sich Prof. D. C. F. v. 
Gaͤrtner. 
Zu Vorlesungen über Medicinal-Geseßgebung im Allgemeinen und die 
württembergische im Besondern erbietet sich D. W. Leube. 
Dile inverliche Clinik wird Prof. D. F. H. Autenrieth besorgen. 
Die chirurgische und geburtshölfliche Elinik besorgt Prof. D. L. S. Riecke. 
Uebungen im Präpariten der Leichname und in forensischen Sektionen 
wird Prof. D. E. J. Baur anstelloo. 
Derselbe erbietet sich zu anatomischen Repetittonen. 
Zu medicinischen Examinatorien erbieten sich D. F. S. Weber und D. 
W. Leube. 
Zuchirurgischen und geburtshülflichen Repetitionen erbietet sich Prof. 
D. C. F. v. Gärtner. 
Die Lehre über die Hauptmängel der Hausthiere wird Prof. D. J. D. 
Hofacker vortrazen. 
Staatswirthschaft. 
Encyklopädie der Cameral-Wissenschaften ist Prof. Fulda in einer 
den Zahbrern bequemen Stunde zu lehren erbbtig. 
Ebenderselbe trägt fünfmal in der Woche von 11—1;: Uhr die National, 
HOekonomie vor. 
#andwirthschaft lehrt Prof. v. Forstoer fünfmal wöchentlich von 3 —9 Uhr. 
Derselbe erbietet sich die Land wirthschafts-Polizei in einer bequemen S'tunde 
zu lehren. 
Die Polizei-Wissenschaft lehrt Prof. Mohl fünfmal die Woche von 4—5 
Uhr. 
Die National= und Staats-For Ktwirthschaftslehre wird Pros. Widen- 
mann fünfmal wöchentlich von 10—11 Uhr vortragen.
	        
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