Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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toboll zu nähmen haben. Dleses Protokoll ist dann der Anzeige an den Comsiss 
beizulegen. " 
K. 18. 
Belohnung der Aceiser und Accise-Visitatoren. 
Für die amtlichen Verrichtungen der Acciser wird eine angemessene Belohnung 
regulirt werden, sobald wegen Vollziehung der übrigen Wirthschafts-Abgaben no#m 
Wein 2c. eine Versügung erlassen sepn wlrd. 
Was hingegen die Belohnung der Accise-Visitatoren betrifft, so erhalten solche 
für die Aufsicht über die Entrichrung der Wirthschafte-Abgaben vom 2. Oktober 182) 
an einen Lohn von täglichen 12 kr., welcher ihnen von den Cameral-Aemtern aus 
der Umgelds-Kasse ausbezahlt wird. Außerdem erhalten überhaupt die Anbringer 
elnes im Umgelds-Geseh erwähnten Vergehens ein Dritthell der erkannten Geldstrafe. 
Wenn der eine oder andere Accise-Visitator zu Vollziehung seiner Dienst-Oblte- 
genheiten wegen Alters oder einer andern Ursache untauglich seyn sollte, so haben 
die Cameral= Aemter und in der Folge auch die Umgelds-Commissär= zu Ausstellung 
tächtiger Sabjekte dem K. Steuer-Eollegium unverweilt Anträge zu machen. 
F. 19. 
Visitationen der Gemeinde-Raͤthe. 
Auch die Gemeinderaths-Mitglieder sind befugt, von Zeit zu Zeit von den Malz- 
Rezistern der Acciser Einsicht zu nehmen, um zu beurtheilen, ob die ausgenommenen 
Malz-Quantickren mit dem Vetrieb der Vrauereien im Verhältniß stehen, und, im 
Fall sie Ursache fiuden, an der Richtigbeit der angezeigten Malz-Quantitären zu 
zweifeln, dieses dem Umgelds-Commissär oder dem Cameral-Amt bemerklich zu ma- 
chen, indem der Gemeinderath wegen des Straf-Antheils der Armen-Casse dabei 
betheiligt ist. 
· 20. 
Besondere Obliegenheiten der Commissäre. 
Die nach den 99. 15, 15 und 16 von den Accisern, Müllern und Bierbrauern 
an die Umgelds= Commissäre einzusenbenden Malz-Register und Malz-Scheine wer- 
den von denselben entweder während ihrer Visttatlons-Relsen, oder nach Beendigung 
derselben gegenseitig verglichen. Besonders liegt ihnen ob, eine genaue Vergleichung
	        
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