Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Prüfung angemeldet, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Arbeiten 
in der festaesetzten Frist uͤbergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß im 
Monate November d. J. ihre Pruͤfung bei dem K. Ober-Tribunal vorgenommen. 
werden wird, und sie dabei in zwei Abtheilungen zu erscheinen haben. 
Die erste Abrheilung besteht aus den Referenda#ren:. 
Höss- 
Horn, 
Welß, 
Hardegtgg, 
Jáger, 
Reuß; 
dle zweite Abtheilung aus den Referendären: 
Steiger, 
OÖstertag, 
v. Seybothen, 
v. Baur, 
Vellnagel. 
Oie Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienstag den 73., die der 
zwesten am Dienstag den 20 November d. J. In Stuttgart sich einzufinden, und be- 
ziehungsweilse an den bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen 5 und 5 Uhr) aof 
der Kanzlei des Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anwessurg. 
zu erhalten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber. 
nicht genannten Referendäre, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der anberaumten 
Frist nicht eingereicht haben, werden hiemit dem angedrohten Präjudlz gemäß von. 
dieser Semester= Prüfung ausgeschlossen, und auf die nächste verwiesen. 
Stutigart den 27. Oktober 1827. 
Maucler.
	        
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