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Sodann haben Hoͤchst dieselben durch hoͤchstes Dekrrt vom 5. d. M., um dem
Herrn Erbland-Postmeister, Fürsten von Thurn und Taxis, einen Beweis Hochst-
Ihrer Zufriedenheit mit der seitherigen Verwaltung der Posten des Königreichs, so
wie Höchst hrer Anerkennung der diesfallsigen ersprieslichen Dienst-Leistungen des
General, Post. Direbtors, Freiherrn v. Vrints, Berberich, zu ertheilen, dem Leßtern
das Prädikat „Excellenz“ gnädigst zu verleihen geruht.
Ferner haben Seine Königliche Majestat durch höchste Dekrete vom :1. d. M.
den Geheimen Kanzlisten bel dem Justiz= Ministerlum, Löser, zum Sekretär bei der
K. Straf-Anstalten = Commission unter Zuweisung der übrigen bei derselben vorkom-
menden Expeditions-Geschäfte gnädigst ernannt, und
den als Lehrer der Mathematik bei der Offiziers = Bildungs-Aunstalt angestellten
Professor, Hauptmann v. Knoll, Krankheits halber in den Ruhestand versehßt; da-
gegen ist dieses Lehrfach
dem provisorisch dabei angestellten Doktor der Philosophie, Miller, mit dem
Tltel eines Professors übertragen worden.
Der Titel eines Professors wurde unter dem 3:. Mai d. J. auch dem Regiments,
Arzte Heim in seiner Eigenschaft als Lehrer der Chemie bei der Offtziers, Bildungs,
Anstalt verliehen.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Der Departements der Justiz und des Innern:
Der Ministerien der Justiz und des Innern.
Die Unterordnung der Polizcihäuser unter die Straf-Anstalten-Commission betreffend.
Da Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 1. Oktober
d. J. verfügt haben, daß die vier Polizeihäuser zu Markgröningen, Heilbronn, Rot-
tenburg und Ulm mit dem 2. Januar 13233 der K. Straf-Anstalten -= Commission
untergeordnet, und mit diesem Termine auch die in dem Flnanz-Etat auf 132; für
die gedachten Anstalten ausgesehten Fonds, so wie die Verrechnung des wirklichen
Aufwandes in diesem Etats= Jahre von der Casse des Ministerium des Innern auf