Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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Umfang und der Wichtigkelt der ihr aufgetragenen Geschaͤfte nicht im Stande sevy, 
dieselben bis zum 1. März, als dem von Uns durch Unser Rescript vom 20. De- 
cember 1326 für den Wiederzusammentritt der Stände-Versammlung bestimmten 
Tage, zu vollenden. 
Wir haben in dieser Hinsicht, nach Anhdrung Unseres Geheimen Rathes, be- 
schlossen, die Vertagung der Stände-Versammlung von dem 1. des künftigen Mo- 
nats bis zum 18. April d. J. zu verlängern. 
Die Mitglieder der Srände-Versammlung haben sich daher am leßtgenannten 
Tage hier wieder einzufinden, damit an dem darauf folgenden Tage die Verhand- 
lungen derselben fortgeseht werden können. 
Gegeben Stuttgart den 16. Februar 1827. 
Wilheim. 
Der provisorische Chef des Departements des Innern: 
von Schmidlin. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Sraars-Sekretär, 
Bektlnage. 
D,B.) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Emschlietzung vom 3. 
d. M. den reformirten Pfarrer Geymonat in Neuhengstärt, Dekanats Calw, seinem 
Wunsche gemäß in den Ruhestand guädigst versetzt, und 
vermöge höchster Entschließung vom ::. d. M. die in Erledigung gekommene 
Pfarrei Perouse, Dekanats Leonberg, dem Pfarr.= Gehülfen Rapp, von Steinheim 
an der Murr, im Oberamts-Bezirk Marbach, gnädigst verliehen. 
Durch höchste Entschliezung vom #13. d. M. ist dem Oberamts-Gerichts-Ab### 
Munding in Ehingen die nachgesuchte Dienst= Entlassung ertheilt worden.
	        
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