Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 3. d. M. das Forst- 
amt OÖOchsenhausen dem Förster v. Schade zu Heimerdingen, und 
das Revier Warthausen, Forsts Ochsenhausen, dem bisherigen gräflich Stadion= 
schen Waldmeister Johann Förnlein zu Warthausen, gnädigst übertragen. 
Unter dem 30. v. M. wurde der Wachtmeister der Leibgarde zu Pferd, Julius 
v. Hügel, zum Unterlieutenant ernannt und der Garde zugetheilt. 
Unter dem 31. v. M. erhielt der auf die Pfarrei Kirchberg, Oberamts und De- 
banats Viberach, ernannte Vikar Joseph Manz, von Oberbronn, in Waltershofen, 
bie Königliche Besiätigung. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Wohnüitz-Veränderung eines Rechts-Consulenteur 
Da der Rechts-Consulent Degen in Ellwangen seinen Wohnsitz nach Mergent- 
heim verlegt hat, so wird solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den. 5. November 1828. 
Fär den Minister: 
v. Otto. 
b) Bekanntmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs= Blatt auf das Jahr 1829 
betreffend. 
Es werden hierdurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das 
Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post- 
ämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen 
Jahrgang 1329, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- 
Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, im Laufe des Monats 
Derember d. J. an die Casse des Regierungs-Blatts einzusenden. 
So#en jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzd- 
gern sollte, so wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1329
	        
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