Contents : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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b)  Doch  sind  die  Patronats-Bestzer  bei
ihrer  Wahl  nicht  an  die  obigen  Vorschriften
über  die  Diensteszeit  der  anzustellenden  Subjecte
  gebunden.

)  Die  Präsentation  des  Gewählten  muß,
bei  Verlust  des  Präsentations-Rechte  für
den  vorliegenden  Fall,  jederzeit  spätestens
sechs  Monate  nach  erfolgter  Erledigung  einer
  Mediak-oder  Patronats-Pfarrstelle  geschehen.


d)  Nach  erfolgter  Genehmigung  der  Präsentation
  geschieht  die  Ausfertigung  der  Bestallung
  (oder  des  Posseßbefehls)  im  Namen

Seiner  königlichen  Masestär  durch  das  einschldgige
  General-Kreiskommissariat.

B  e  i

Fragen,  welche  bei  der  Citation  zur  Prüfung

  schriftlich  zu  beantworten  sind:

1.  Wie  der  Eraminand  heisse7

2.  Woher  derselbe  gebürtig  sey

3.  Wie  alt  er  sey7

4.  Wer  desselben  Aeltern  sepen;  ob  sie  noch
leben,  und  wo  fie  sich  aufhalten?

§.  Auf  welchen  Schulen  der  Eraminand
ehedem  Unterricht  erhalten,  und  bis  in
welche  Klasse  er  gekommen  sey?  "

6.  Auf  welcher  Universität  er  studirt;—  wie
lange;  —  was  für  Kollegien  er  gehört,  und
bei  wem?  ·

7.  Wo  und  wie  er  die  Zeit  nachher  verwendet?


 

A0

e)  Die  Installation  oder  Einsezung  des
Patronats  =  Pfarrers  wird  ebenfalls  in  königlichem
  Namen  durch  den  Districts-Decan
und  den  Pateimonial-Gerichts-Verwalte#
vollzogen.

k)  Den  Mediat=  und  Patronats-Pfarrern
ist  übrigens  freie  Konkurrenz  auch  bei  erledigten
  Immediat-Pfarrstellen  verstatter;  jedoch
  werden  sie  auf  solche  Stellen  nur  nach
den  oben  G.  V.  und  VI.  bestimmten  Grundsäzen
  der  Beförderungs-Ordnung  in  Vorschlag
  gebracht  werden.

München  den  23.  Jänner  1809.

I  a  gze  n.

A.
#.  Welche  Zeugnisse  er  über  das  Alles  aufweisen

  könne?  (diese  Zeugnisse  sind  in
Original  oder  in  beglaubter  Abschrift  beizulegen.)
  «

9.  Wo  er  zunaͤchst  sich  aufzuhalten  gedenke?

10.  Was  er  zur  Vorbereitung  auf  paͤdagogische
  und  didaktische  Geschaͤfte  bisher
gelernt  und  geuͤbt  habe?

11.  Ob  er  sich  dem  oͤffentlichen  Unterrichte
an  den  Studien-Schulen  und  Seudien-Instituten
  widmen  wolle  auf  welche  spezielle
  Wissenschaften  er  den  meisten  Fleiß
verwendet  habe7

12.  Ob  und  wo,  auch  für  wen  er  bisher.
gepredigt  habe  ?7