Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 12. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Königreich Württemberg. 
  
Montag, den 25. Februar 1828. 
— 
  
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Bewilligung zu Aanahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfuügungen der Departements. Bekmntmachung, den Gerichtsstund eines Tbeils des K. Hofstaats und 
der Hof-Dienerschaft betreffend. — Bekanntmachung, betreffend die Preis-Austheilung für die Anzeige ratür-- 
lich pockenkranker Kühe im Jahr 18/1). — Verfüzung, betreffend die Schau und Stemplung der Weber- 
blätter. — Termine: #) für die diesjährige Dienst-Prüsung der katholischen Geistlichen; — b) für die Dienst- 
Pruͤfungen der katholischen Schullehrer und Provisoren. — Prüfung der katholischen Schul-Incipienten für 
Schul-Provisoräte. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestt haben, nach höchstem Dekrete Lom 13. d. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Minister der auswärtigen Angelegenheiren, General- 
Lieutenant, Grafen v. Beroldingen, die Erlaubniß zu ertheilen geruht, das von des 
Königo von Frankreich Majestät ihm verliehene Großkreuz der Ehrenlegion anzuneh- 
men und zu tragen. 
"B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestäát haben vermöge höchster Entschließung vom 11. d. M. 
die bei dem Finanz-Ministerium erledigte etatémäßige Stelle eines Ober-Revisors,
	        
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