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welcher zugleich die Ministerial-Casse zu besorgen hat, dem bisherigen Amts-Verweser,
Referendär Maerklin, gnädigst übertragen, und
durch höchstes Dekret vom 15. d. M. den bei der Bau= und Garten-Direktion
angestellten Architekten Gabriel zum Bau-Inspektor Znädigst ernannt, auch
vermöge höchster Entschließung von demselben Tage die Weg-Inspebtion Viberach
im Donau-Kreise dem Architekten Gaab, von Tübingen,
vermöge höchsten Dekrets vom 13. d. M. den Referendär erster Classe, Lienhardt,
von Sturtgart, zum Oberamts-Gerichts-Aktuar in Marbach, und
den Referendär erster Classe, Freiherrn Adolph v. Wächter, von Stuttgart,
zum Oberamts-Gerichts-Aktnar in Calw gnädigst ernannt.
Sodann haben Höchstdieselben auf das erfolgte Ableben des seitherigen Ordens-
Vice-Kanzlers, Staats-Ministers Freiherrn v. Phull-Rieppur, durch höchstes De-
kret vom 129. d. M. den Staats-Sekretär Freiherrn v. Vellnagel zum Ordens-
Vice-Kanzler gnädigst zu ernennen gernht.
Unter dem 29. d. M. wurde der Oberlieutenant v. Finckh vom vierten zum
dritten, und
der Oberlicutenant v. Linden vom ersten zum vierten Reiter-Regimente verseht,
auch Lepterer zum Schüßen-Offizier ernannt.
Die patronatische Romination des Pfarr-Verwesers Roller zu Rothenacker,
Didzese Blaubeuern, auf die erledigte evangelische Pfarr-Stelle daselbst ist den 29.
v. M. bestätiget worden.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Ober-Hofraths und des Justiz-Minktksterium.
Bekanntmachung, den Gerichtsstand eines Theils des K. Hofstaats und der Hof-Dienerschaft
betreffend.
In dem F. 8 der Rang-Ordnung (Reg. Blatt vom Jahre 1321 S. “49) ist die
Festsezung der Ehren-Vorzüge der K. Hof-Beamten und Diener einer besonderen
Verordnung vorbehalten.