Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 14. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch, den 5. März 1828. 
Inhalt. 
Könkgl. Dekrete Ordens--Verleihungen und Wewilligung zu Aunahme fremder Orden. — Dienst-Nachrichten. 
Derfügungen der Departements. Verfügung des Justiz-Ministerlum, betreffend die Nachsuchung amtlicker 
Verfügungen in Schreiben an den Deparkements-Chef.— Verfügung, die Vorlegung einer Uebersccht über den Umfang 
der Pfand-Bereinigungs-Geschäfte nach Vollendung derselben in einzelnen Gemeinden betreffend. — Uebereinkunst 
mit der K. Preußischen Regierung zu gegenseltiger Sicherslellung der Rechte der Schriftsteler und Verleger 
gegen den Narhdruck. — Privilegium gegen den Nachdruck der Schrist: Ueber die Pferde-Hufbeschlag-Kunstic. 
von Hördk. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Ordens-Verleihungen und Bewilligung zu Annahme fremder Orden. 
Seine Königliche Majestät haben, nach höchstem Dekrete vom 19. v. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, aus Anlaß des mit der Krone Baiern abgeschlossenem 
Vertrags über einen Zoll-Verein folgende Dekorationen PHöchsf Ihres Ordens der 
Württembergischen Krone an die hiernach genannten K. Baieruschen Staatödiener er- 
theilt:
	        
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