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Arbeit an das Bezirks-Gericht zu erstattenden Anzeige eine Uebersicht über den Umfang
und den Grad der Schwierigkeit des Pfand-Einführungs-Geschäftes in der betreffenden
Gemeinde, nach dem aus der Beilage ersichtlichen Formular, der Aufsichts-Behörde
vorzulegen sey.
Die Leßtere hat diese Uebersicht bei der sofort vorzunehmenden amtlichen Prüfung
des Geschäfts als allgemeine Grundlage zu berücksichtigen, auch eine Abschrift derselben,
nach Anerkennung der Gründlichbeit und Vollständigkeit der gelieferten Arbeir
und der hiernach vollzogenen Bekanntmachung der vollführten Vereinigung) mit ihren
etwaigen Bemerkungen über den wirklichen Erfund, dem an die K. Hpporheken-Commission
vorschriftsmäßig zu erstattenden Berichte beizuschließen.
Stuttgart den 20. Februar 1328. Schwab.
18) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten:
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Uebereinkunft mit der K. Preußischen Regierung zu gegenseitiger Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller
und Verleger gegen den Nachdruck.
Nachdem mit der Königlich Preußischen Regierung im Zwecke der Sicherstellung
der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck, bis zu erfolgender
Verabredung gleichförmiger Verfügungen hierüber, in sämtlichen deutschen Bundesstaaten,
eine einstweilige Vereinigung mittelst Auswechslung gegenseitiger übereinstimmender
Erklárungen getrossen worden ist; so wird dieses unter Beifügung der disseitigen
Erklärung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart den 1. März 1323. Veroldingen.
Das Königlich Württembergische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten erklärt
hierdurch in Gemäßheit von Seiner Königlichen Majestät ihm ertheilter
Ermächtigung:
Nachdem die Königlich Preußische Regierung die Zusicherung ertheilt hat, daß vorläufig
und bis es in Gemäßheit des Arrikels 18 der deurschen Bundesakte zu einem
gemeinfamen Beschlusse zur Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und