Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 4. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. - 
Dienstag, den 22. Jannar 1826. 
— — – — — 4 —.— 
  
  
In halt. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die Regulirung der Kost= und Heihungs Preise für 
die Gefangenen bei den Bezirké-Aemtern betreffend. — Privilegium gegen den Nickdruck eines Choral- 
buchs. — Kermin zur Prüfung der Studien-Eandidaten. — Aufnahme von zwei ausübenden Aerzien. 
Dienst. Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keinc. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, des Innern und der 
Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen: 
Bekanntmachung, die Regulirung der Kost= und Heilzungs-Preise für die Gefangenen bei den 
Begzirks-Aemtern betreffend. 
Auf die Pexiode vom 1. Januar bis 50. Juni 1838 wird diemit für die Unter- 
suchungs= und Scras-Gefangenen
	        
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