Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

Dienst-Erledigungen.

1)  Das  erledigte  Präceptorat  in  Backnang,  womit  die  gewöhnlichen  Geschäfte  eines
lateinischen  Schullehrers,  welchem  der  Unterricht  von  10—7/jährigen  Schülern  in  den
alten  Sprachen  und  Realfächern  obliegt,  verbunden  sind,  gewährt  neben  dem  Genuß  einer
sreien  Wohnung  ein  Einkommen  von  670  fl.  nach  Normal=  und  595  fl.  nach  Competenz-Preisen,
  worunter  3545  fl.  an  Geld  mit  Einschluß  von  Bo  fl.  Schul=  und  ordentliehen
  Privatgeldern,  20  Schefsel  Dinkel,  2  Scheffel  Roggen,  4  Scheffel  Haber,  3  Eimer
  Wein,  do  Meß  Buchen-Scheiterholz  und  500  Bürschel  Reissach  begriffen  sind.
Die  Bewerber  haben  innerhalb  drei  Wochen  ihre  Eingaben  bei  dem  K.  Studienrath

einzurcichen.

2)  In  der  Oberamts-Stadt  Rottenburg  wird  eine  neue  Lehr-Anstalt  errichtet,
welche  in  drei  Altersklassen  die  sechs  Jahreskurse  eines  Unter-Zymnasium  (vom  achten
bis  vierzehnten  Lebensjahre)  begreifen  wird.  Die  beiden  höhern  Elassen  werden  je  mir
einem  katholischen  Geistlichen,  die  erste  (unterste)  Classe  wird  mit  einem  weltlichen  Lehrer,
  wo  moglich  katholischer  Confession,  besect  werden.  Das  Einkommen  der  beiden
erstern  Strellen  wird  unter  der  Voraussehung,  daß  dem  Ernannten  durch  den  Landes-Vischof
  rine  der  künftigen  Dom-Caplaneien  übertragen  werde,  in  jährlichen  Zooo  fl.,
neben  freier  Wohnung  und  dem  dritten  Theile  samtucher  Schucgei#r,  ver  Gehalt  der
dritten  Stelle  in  6oo  fl.,  neben  gleichmäßiger  Theilnahme  an  den  Schulgeldern,  bestehen.
  Jeder  der  drei  genannten  Lehrer  ist  wöchentlich  zu  dreißig  Unterrichts-Stunden,
zudem  aber  die  beiden  geistlichen  Lehrer  unter  obiger  Voraussehung  zu  einiger  Aushülse
  in  den  kirchlichen  Verrichtungen  verpflichter.  Die  Bewerber  um  diese  Lehrstellen
haben  sich  unter  Anschluß  der  etwaigen  Zeugnisse  über  bereits  erstandene  Prüfungen
binnen  drei  Wochen  bei  dem  K.  Studienrath  vorschriftmäßig  zu  melden.

 

Am  20o.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntuisse  dom  Monat  Februar  d.  J.  ausgegeben  worden.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink,  Buchdrucker.