Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 23. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 10. April 1828. 
Inhallt 
Königl. Dekreke. Gesetz, in Betreff der Fundirung der Landes-Universität. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Justruktion für die Vollziehung des Schäferel-Gesetzes in Betreff der 
Schäfer-Dienst-Bücker und der Wander= Urkunden für die Schaaf-Heerden. — Empfehlung der von dem Dia- 
con Knapp herausgegebenen „Sammlung der Verorduungen für den evangel. Schulstand Württembergs“. 
Dienst-Erledigungen. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
iu. Betreff der Fundirung der Landes= Unibersttät. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg: 
Um das Bedürfniß der Landes-Universität auf eine längere Zeit auf einc sichere 
Grundlage zu stellen, und in den Staats-Haushalt auch in dieser Beziehung die er- 
forderliche Einfachheit und Klarheit zu bringen, verordnen und verfügen Wir, nach 
Anhèrung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen: 
Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Die Bedürfnisse der Landes-Universität, nach einem für eine längere Zeit anwend- 
baren Normal-Etat auf die Summe von B0, ooo fl. berechnet, werden, in so weit sie
	        
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