Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck der Geschichte der Deuschen von Pflster. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 14. 
d. M. dem Buchhändler Friedrich Perthes in Hamburg ein Privilegium gegen den 
Rachdruck der bei ihm erscheinenden Geschichte der Deutschen in drei Bänden von 
Pfister auf die Dauer von zehen Jahren gnädigst ertheilt; welches unter Hinweisung 
auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1315, Privilegien gegen den Bücher-Nach- 
druck betreffend, zur Nachachrung hiemit bekannt gemachr wird. 
Srtuttgart den 17. Mai 1828. 
Frr den Minisier: 
Walther. 
b) Privilegium gegen den Nachdruck einer verbesserten Gesamt-Ausgabe der Schriften des Obersten 
v. Witzkeben. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 14. 
d. M. dem Obersten v. Wihleben in Dresden ein Privilegium gegen den Rachdruck 
einer verbesserten Gesamt-Ausgabe seiner unter dem Namen: von Trommliz, er- 
schienenen Schriften auf die Dauer von sechö Jahren in Gnaden ertheilt, welches 
unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 235. Februar 1815, Privilegien gegen 
den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart den :7. Mai 1328. 
Für den Minister: 
Walther. 
Wc) Privilcgium gegen den Nachdruck der dritten Ausgabe des deutsch-lateinischen Wricons von Kraft. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 14. 
d. M. dem Buchhändler Ernst Klein in Leipzig ein Privilegium gegen den Nachdruck 
der bei ihm erscheinenden dritten verbesserten Ausgabe des deutsch-lateinischen Lexricons
	        
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