Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. 
  
(Dispensation.) 
des für die gleichartigen Geschäfte festgesenten Sportel-Be- 
trages. 
Dispen sations-Ertheilungen, in den hier nicht nament- 
lich ausgedrückten Fälleen 
Ehe-Sachen. 
1) Für Erkenntnisse, wodurch eine Ehe besceden oder 
fuͤr nichtig erklaͤrt wird 
2) Fuͤr die Trennung der Ehe zu Tisch und VBett . 
Der hoͤchste Betrag von beiderlei Sporteln ist anzu- 
setzen, wenn das Vermoͤgen der Betheiligten zusam- 
mengenommen wenigstens auf 12,000 fl. sich belaͤuft. 
3) Für die Dispensation von der persdulichen Eischeinuns 
vor dem Ehegerichte 
4) Für die Aufhebung von Che-Verlbnissen. 
5) Für Verzichte auf die Klage, 
o) so lange sie nicht an das Ehegericht gekommen ist 
p) Für Berzichte, welche nach erfolgter oder eingekom- 
mener erster Vernehmung des Beklagten bei dem 
Ehegerichte zu Stande bommen . 
derjenigen Sporteln, welche fuͤr Erledigung des Pro- 
cesses durch Urtheil zu bezahlen gewesen waͤren. 
Ehe-Vertraͤge, s. (Veibringens--) Inventare, Eroͤffnung 
und Vertraͤge. 
Erb-Abfertigungs-Verträge, (. Abfertigungs-Verträge. 
Erbschaften und Vermächtnisse; von solchen, die an Seiten- 
Verwandte vom dritten und entfernteren Grade und an 
andere mit dem Erblasser nicht verwandte Personen fallen 
  
  
Sportel-Betrag. 
fl. kr. 
1 30 
12 bis 20 — 
6 bis 10 — 
18 I — 
5 — 
Nichts. 
ein Drittheil 
1 Procent.
	        
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