Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

  
Hindernisse, 
welche der Erlernung eines 
ardentlichen Gewerbes ent- 
gegen stehen. 
Stand der Sache 
im nächsifsolgenden zweiten, dritten und 
vierten Jahr. 
Bemerkungen. 
  
#im 
im zweiten Jahr 
steht noch in der Lehre, 
im dritten Jahr 
ebenso, 
vierten Jahr 
der Sohn befindet sich seit Jahr 
als Schustergeselle auf der Wan- 
  
derschaft. 
  
Biöaher fehlte es an einem 
tvehrmeister, der den 
Girsch gegen ein geringes 
Lehrgeld in die Lehre 
nehmen will. 
  
zweiten Jahr 
ist nunmehr als Bauern-Junge Oberamt den Schultheißen-Amt auf- 
bei dem Bauern Martin Mozer 
dahier ohne Lehrgeld auf fünf 
Jahre untergebracht, 
dritten Jahr 
ist noch Bauern-Junge, 
vierten Jahr 
ebenso. 
Den 16. Januar 1829 wurde vondem 
gegeben, daß Hirsch bei einem Bauern 
in Hochberg in die Lehre gebracht 
werde, und darüber nach sechs Wochen 
wieder zu berichten. 
  
  
  
    
   
Nangelangutem Willen 
es Vaters und Mangel 
n einem Lehrmeister, 
elcher den Sohn ohne 
Lehrgeld aufnaͤhme. 
  
  
zweiten Jahr 
ist noch keinem Gewerbe be- 
stimmt, 
dritten Jahr 
steht nun seit einem Monat bei 
dem Saifensieder Carl Mollwiß 
in Mergentheim gegen ein aus 
der israelitischen Central-Casse 
bezahltes Lehrgeld von 50 fl. 
auf drei Jahre in der Lehre, 
im vierten Jahr 
isi noch in der Lehre. 
7. 
  
  
Den 16. Januar 1329. 
Die Meister des Saifensieder= und des 
Sailer-Handwerbs oberamtlich auf- 
gefordert, den Abraham Rothschild 
mit verlängerter Lehrzeit in die Lehre 
zu nehmen. 
Diese Aufforderung hatte beinen Er- 
folg. 
Am 20. Mai 183o. 
Nach Maßgabe eines Erlasses der 
Kreis-Regierung eine dffentliche Auf- 
forderung unter Zusicherung einco 
Lehrgelds von 50 fl. erlassen. 
Nach einem Schreiben des Oberamts 
Mergentheim will Saifensieder Carl 
Mollwik allda den Rothschild in die 
Lehre nehmen, weßhalb dem Schult- 
heißen-Amt das Erforderliche aufge, 
geben wurde. 
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