Hindernisse,
welche der Erlernung eines
ardentlichen Gewerbes ent-
gegen stehen.
Stand der Sache
im nächsifsolgenden zweiten, dritten und
vierten Jahr.
Bemerkungen.
#im
im zweiten Jahr
steht noch in der Lehre,
im dritten Jahr
ebenso,
vierten Jahr
der Sohn befindet sich seit Jahr
als Schustergeselle auf der Wan-
derschaft.
Biöaher fehlte es an einem
tvehrmeister, der den
Girsch gegen ein geringes
Lehrgeld in die Lehre
nehmen will.
zweiten Jahr
ist nunmehr als Bauern-Junge Oberamt den Schultheißen-Amt auf-
bei dem Bauern Martin Mozer
dahier ohne Lehrgeld auf fünf
Jahre untergebracht,
dritten Jahr
ist noch Bauern-Junge,
vierten Jahr
ebenso.
Den 16. Januar 1829 wurde vondem
gegeben, daß Hirsch bei einem Bauern
in Hochberg in die Lehre gebracht
werde, und darüber nach sechs Wochen
wieder zu berichten.
Nangelangutem Willen
es Vaters und Mangel
n einem Lehrmeister,
elcher den Sohn ohne
Lehrgeld aufnaͤhme.
zweiten Jahr
ist noch keinem Gewerbe be-
stimmt,
dritten Jahr
steht nun seit einem Monat bei
dem Saifensieder Carl Mollwiß
in Mergentheim gegen ein aus
der israelitischen Central-Casse
bezahltes Lehrgeld von 50 fl.
auf drei Jahre in der Lehre,
im vierten Jahr
isi noch in der Lehre.
7.
Den 16. Januar 1329.
Die Meister des Saifensieder= und des
Sailer-Handwerbs oberamtlich auf-
gefordert, den Abraham Rothschild
mit verlängerter Lehrzeit in die Lehre
zu nehmen.
Diese Aufforderung hatte beinen Er-
folg.
Am 20. Mai 183o.
Nach Maßgabe eines Erlasses der
Kreis-Regierung eine dffentliche Auf-
forderung unter Zusicherung einco
Lehrgelds von 50 fl. erlassen.
Nach einem Schreiben des Oberamts
Mergentheim will Saifensieder Carl
Mollwik allda den Rothschild in die
Lehre nehmen, weßhalb dem Schult-
heißen-Amt das Erforderliche aufge,
geben wurde.
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