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zu Oberlieutenants, die Unterlieutenants:.
v. Huͤgel, bei dem zweiten,
Heinzmann und bei dem dritten, und
v. Schluͤmbach,
Arpeau de Gallatin, bei dem vierten Regiment.
Bei der Infanterie
ist der Kommandant des zweiten Regiments, Oberst v. Keklenbach, mit dem Tirel
und Rang eines General-Majors in den Ruhestand verseßzt; an dessen Stelle ist zum
Obersten und Kommandanten deslelben Regiments,
der bisherige Adjutant des Königs, Oberstlieutenan v. Klinkowström, ernannt,
welchem Seine Maiestüät gestattet haben, den Titel und die Auszeichuung
der Adjutanten des Königs beizubehalten.
Der Bataillons-Kommandant bei dem fünften Regiment, Major v. Arlr, wird
zum Oberstlieutenant und Festungs-Kommandanten zu Hohen-Asperg, dagegen
der Hauptmann erster Elasse des siebenten Regiments, v. Succow, zum Major
und Bataillons-Kommandanten im fünften Infanterie-Regiment ernannr;
der Hauptmann zweiter Classe des siebenten Regiments, v. Wölkern, rückt zum
Hauptmann erster Elasse vor,
der Oberlieutenant desselben Regiments, v. Reichstadt, zion Hauptmann zweiter
Elasse, und " .
der Unterlicutenant des achten Regiments, v. Greiff, unter Vorbehalt des
Diemtalters für den Unterlieutenant des dritten Regimento, v. Starckloff, zum
Oberlieutenant im siebenten Regiment.