Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

39 
Nro. 5. 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
—.————. – 
Donnerstag, den 5. Februar 1829. 
——.. – 
  
  
Inhalr. 
Köntsl. Dekrete. Bewilligung zu Annabme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
Verfütgungen der Departements. Wobnsi#s= Veründerung eines Rechts-Consulenten. — Verfügung, die 
Behandlung der mir der wurhartigen Krankbeit behafteten Fückse bekreffend. — Bekanntmachung, berreffend 
die Besetzung und Einweisung des Königlic##n Gräflich Königseng-Aulendorf'schen Amre Aulendorf= Königeeag- 
wald. — Privilegium gegen den Nachdruck der narurhistoruchen Tabellen von dem Schulmeister Gehring. — 
Vesehung des Schul-Inspektoraks Ehingen. — Pastoral-Dienslprüfung der katholischen Geistlichen. — Verfül- 
nung, in Betreff der Penssons-Verbältnisse derjenigen Diener, welche ein Staatsamt und ein evangelisches 
Kicchen= oder Lehramt zugleich bekleiden, oder von dem Staatodienst in den Kuchendienst oder von diesem in 
jenen überkreten. 
Dienst-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets Lom 26.. M. 
an den Ordens-Vice-Kanzler, 
dem Kammerherrn, Schloßhauptmann v. Wechmar in Ludwigsburg, und 
Hochst Ihrem Adjutanten, Major v. Baumbach, 
die nachgesuchte Erlaubniß, den von des Königs von Preußen Majestät ihnen verlie- 
heuen Se. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen, Jnädigst ertheilt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.