Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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B) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend die im Drucke erschienene Zusammenstellung der auf die Schafzucht 
sich beziehenden Polizei-Verordnungen. 
Um sowohl den Behoͤrden als den Schafhaltern und Schaͤfern eine vollstaͤndige 
Uebersicht uͤber die bestehenden, auf die Schafzucht sich beziehenden Polizei-Verordnun- 
gen zu gewaͤhren, ist auf Veranlassung des Ministerium des Innern eine Zusammen- 
stellung dieser Polizei-Verordnungen verfaßt worden, welche nunmehr im Verlage von 
Johann Friedrich Steinkopf zu Stuttgart gedruckt erschienen, und wovon das Exrem- 
plar durch den Verleger geheftet mit Umschlag zu 2# kr., in Pappendeckel gebunden 
zu 50 kr. abzugeben ist- 
Indem das Publikum im Allgemeinen hierauf aufmerksam gemacht wird, verweist 
man die mit der Handhabung der Polizei beauftragten Bezirko= und Mittel-Stellen 
auf die ihnen bereits zugeschickten Exremplare dieser Druckschrift. 
Die Orts-Vorsteher und Gemeinderäthe aber, welche zur nüchsten polizeilichen Auf- 
sicht über das Schäfereiwesen gesetzlich berufen sind, werden hiemit aufgefordert, diese 
Zusammenstellung auf Kosten der Gemeinde-Casse zu ihrem amtlichen Gebrauche an- 
zuschaffen. 
Stuttgart den 18. November 1329. Schmidlin. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung des Ergebnisses der katholischen Kirchen-Diensi-Prüsung. 
Bei der von Seiten des K. katholischen Kirchenraths und des bischöflichen Ordi- 
nariats am 12. Oktober und folgenden Tagen mit zehn Candidaten vorgenommenen 
Dienst-Prüfung wurden für fähig erkannt: 
A) Zu Pfarrstellen. 
mit dem Zeugnisse erster Elasse 
„ vorzüglich fähig“: 
Keiner;
	        
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