Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

153 
dem bisherigen Präceptorats-Verweser Bammert in Rottenburg die Stelle eines 
Lehrers an der untersten Elasse der lateinischen Schule daselbst bleibend zu übertragen, 
u 
" -r höchster Entschließung vom 25. d. M. die Referendäre erster Elasse, 
Earl Mandri aus Waldsee und Carl Joseph Schmid aus Viberach, in die Zahl 
der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Ersterer hat Waldsee, leßterer die Ober- 
amtsstadt Biberach zum Wohnsiße gewählt. 
Die patronatische Nomination des Pfarrers Mugler zu Adolzfurth, Dekanats 
Hehringen, auf die erledigte Ober-Pfarrei Pfedelbach, desselben Dekanats, ist am 
16. d. M. bestätigt worden. 
U. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
#a) Ermächtigung eines Adoptirten zu Führung eincs adeligen Familien-Namens. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 23. d. M. 
den von der Wittwe ECaroline v. Schmidt auf Altenstadt, zu Rottweil, adoprirten 
Bataillons-Adjutanten bei dem ersten K. Infanterice-Regimente, Moriz Hofmann in 
Stuttgart, zu Führung des Familien-Namens „von Schmidt“, unter Vorbehalt der 
Rechte Dritter, zu ermächtigen geruht haben; so wird solches hiemit öffentlich bekannt 
gemacht. 
Stuttgart den 26. März 1850. 
Fär den Justiz-Minister: 
Schwab. 
b) Bekanntmachung, die Bestätigung des von dem Giafen Clemens Wenzeslaus Schenk 
v. Stauffenberg errichteten Familien-Fidcicommisses betreffend. 
DOem von dem Grafen Clemens Wenzeslaus Schenk v. Stauffenberg, 
Wilflinger oder Lautlinger Linie, im Einverständnisse mit seinen im Königreich Bayern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.